Willi A. Handorn
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Handorn in Homburg wurde 1968 von Rechtsanwalt Willi Handorn gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute sowie Versicherungsunternehmen und kleine bis mittelständische Unternehmen.
Die Kanzlei Handorn hat sich auf bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert. Die Gewährleistung einer bestmöglichen Beratung der Mandanten steht im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Handorn legt deshalb Wert auf eine umfassende Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Die Kanzleiräume liegen direkt in der Innenstadt von Homburg in der Talstaße. Durch die zentrale Lage haben Sie einen guten Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, gibt es in unmittelbarer Nähe Parkplätze. (Tiefgarage 90 Minuten gebührenfrei)
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich sind Termine mit Rechtsanwalt Handorn auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und bei besonderer Veranlassung auch im Hause des Mandanten möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Willi A. Handorn - Talstr. 15
66424 Homburg an der Saar
Saarland
Deutschland
- Telefon
- (0 68 41) 40 84
- Telefax
- (0 68 41) 6 76 38

Fachgebiete/Charakteristika
Das erste juristische Staatsexamen legte Willi Handorn nach seinem Studium der Rechte an der Universität Würzburg ab. Seine Referendariatszeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Saarbrücken. Rechtsanwalt Handorn ist seit 1968 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1988 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ zur führen. Rechtsanwalt Handorn kann auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mit seinen Problemen ernstgenommen sieht und sein Anliegen ohne Zeitdruck erfasst und bearbeitet wird.
Rechtsanwalt Willi Handorn berät und vertritt Sie im Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Werkvertragrecht, Erbrecht, Waffenrecht und Sozialrecht sowie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie nimmt zwar im Vergleich zu früheren Zeiten eine geringere Gewichtung ein, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden.
Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht und Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Rechtsanwalt Handorn berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bilden einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn hier Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Willi Handorn, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfass die anwaltliche Leistung von Willi Handorn das Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Mietrecht, Kaufrecht sowie Reiserecht. Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtstandarts. Aber auch Gewährleistungsrechte aufgrund von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen betreffen das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Im Straßenverkehrsrecht verteidigt Rechtsanwalt Handorn in Straf- und Bußgeldverfahren. Er vertritt Ihre Interessen gegenüber Versicherungen und Unfallgegner mit dem Ziel, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. Auch in Führerscheinsachen ist er vor Verwaltungsbehörden und Gerichten erfolgreich tätig.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. Herr Handorn berät Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, die Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Willi Handorn selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Handorn berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.
Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen. Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil as geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge – unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte – ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Willi Handorn hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Als Schwerpunkt ist außerdem noch das Waffenrecht zu nennen. Rechtsanwalt Willi Handorn vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Dabei geht es meistens um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen. Der Bereich Waffenrecht deckt alle mit der Jagdausübung, dem legalen Waffenbesitz – gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig – auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab. Im Einzelnen bietet Ihnen Rechtsanwalt Handorn eine umfassende Rechtsberatung.
Spezialitäten
Willi Handorn ist seit 1988 Fachanwalt für Sozialrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwalt Willi Handorn begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Das Sozialrecht umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit. Auch Ansprüche aus Harz IV gegen ARGE.
Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich des Juristen das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft (GdB) und die Anrechnung des Nachteilsausgleichs, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa im Bereich der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.
Außerberufliche Engagements
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist der engagierte Jurist Vorsitzender des Schiedsgerichts des Schützenverbandes Saar und Mitglied des DSB-Gerichtes 1. Instanz des Deutschen Schützenverbandes. Er bekleidet verschiedene Ehrenämter im sportlichen Bereich, in der Deutschen Verkehrswacht und bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Saarland
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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