Maria-Anita Poppe

Kanzlei Poppe & Poppe

Fachgebiete/Charakteristika

Maria-Anita Poppe, geboren 1956 in Krefeld, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Universität zu Köln. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats legte sie in Krefeld und Mönchengladbach ab. Frau Poppe wurde 1985 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither als selbständige Rechtsanwältin tätig. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Maria-Anita Poppe spricht gut Englisch.

Rechtsanwältin Maria-Anita Poppe berät und vertritt Sie in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht.

Das vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift “Familienrecht” in die drei Abschnitte “Bürgerliche Ehe”, “Verwandtschaft” und “Vormundschaft” gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Poppe versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können jedoch durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwältin Poppe zur Mediatorin ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik des Mediationsverfahrens ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Ein Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz der Anwältin vertrauen.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinander zu gehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Maria-Anita Poppe gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Maria-Anita Poppe berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Maria-Anita Poppe hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Rechtsanwältin Poppe übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Im Mietrecht sind die Fronten meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird sie Ihnen Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Rechtsanwältin Poppe vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Frau Poppe dementsprechend bearbeitet.

Im Bereich Mietrecht befasst sich Frau Poppe vorrangig mit dem Mietvertrag und dessen Gestaltung. Sie übernimmt die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse ebenso wie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.

Schließlich bildet das Verwaltungsrecht einen Schwerpunkt von Maria-Anita Poppe. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Maria-Anita Poppe
Anrahter Straße 21
47877 Willich
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2154) 2612
Telefax
+49 (2154) 923977
Homepage
http://www.germanlaws.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

620 Zugriffe seit dem 08.09.2006