Prof. Dr. Michael Schauf

Kanzlei Piel & Schauf

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Schauf ist 1951 in Düsseldorf geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Freiburg, München und London. Im Rahmen einer Tätigkeit als Referent am Max-Planck-Institut für Internationales und Ausländisches Strafrecht in Freiburg promovierte er 1983 zum Doktor der Rechte. Anschließend arbeitete er bis 1984 bei der Finanzverwaltung, zuletzt beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 1985 ist Prof. Dr. Schauf als Rechtsanwalt zugelassen und Partner der Sozietät PIEL & SCHAUF in Düsseldorf.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im privaten Baurecht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Schauf betreut seine Mandanten bei allen Rechtsfragen, die bei der Durchführung von Bauvorhaben auftreten, insbesondere in folgenden Problembereichen:

  • Bauvertragsrecht nach VOB und BGB,
  • Vergütungsfragen,
  • Haftung für Baumängel,
  • Leistungsstörungen,
  • Sicherheiten,
  • Architekten- und Ingenieurrecht,
  • Maklerrecht,
  • Bauprozessrecht.

Er verfügt über mehr als zwanzig Jahre Prozesserfahrung in beiden Instanzen und vertritt seine Mandanten bundesweit in Bauprozessen.


Rechtsanwalt Prof. Dr. Schauf ist

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
  • Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Ruhr-Universität Bochum,
  • Mitglied des Fachausschusses Recht des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

Er hat Aufsätze und Urteilsbesprechungen zum Bauvertragsrecht sowie zum Architekten- und Ingenieurrecht veröffentlicht und ist Mitglied folgender baurechtlicher Vereinigungen: Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Arbeitsgemeinschaft für Privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein, Institut für Baurecht in Freiburg, Deutscher Baugerichtstag.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Prof. Dr. Michael Schauf
Scheibenstraße 49
40479 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (211) 4911220
Telefax
+49 (211) 4911244
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.piel-schauf.de


 
 

Spezialitäten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Schauf ist regelmäßig auch als Schiedsrichter in Bausachen tätig.
Vor allem bei größeren Bauvorhaben treffen die Parteien häufig eine Schiedsgerichtsvereinbarung. Gegenüber einem Prozess vor den staatlichen Gerichten hat das schiedsrichterliche Verfahren vor allem folgende Vorteile: Es ermöglicht schnelle und effiziente Ergebnisse. Die von den Parteien ausgewählten Schiedsrichter haben in der Regel die notwendige Sachkunde. Die meisten Schiedsverfahren enden mit einer einvernehmlichen Regelung, also durch einen Vergleich.
Prof. Dr. Schauf verfügt über eine breite Erfahrung in Schiedsgerichtssachen. Er war in zahlreichen Schiedsverfahren Vorsitzender, Einzelschiedsrichter, Beisitzer und Parteivertreter. Seit 2002 ist er

  • Obmann des Schiedsgerichts des Bauindustrieverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.


Er wird auf folgenden Schiedsrichterlisten geführt:

  • Liste der Schlichter und Schiedsrichter zur SOBau (Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten) und
  • Liste der Schiedsrichter zur SGO Bau (Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau).

Darüber hinaus erstellt er Schiedsgutachten zu ausgewählten baurechtlichen Fragen.


Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schauf ist das Haftungsrecht der freien Berufe. Architekten, Ingenieure und andere Sonderfachleute gehen erhebliche Haftungsrisiken ein. Schadensersatzansprüche des Bauherrn entstehen nicht nur bei Planungs- und Überwachungsfehlern, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Beratungsfehler. Prof. Dr. Schauf befasst sich sowohl mit der Abwehr als auch mit der Durchsetzung solcher Schadensersatzansprüche, auch für und gegen die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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