Rek Schöttle

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Einzelanwaltskanzlei von Rek Schöttle wurde 1990 gegründet und liegt im Chemnitzer Stadtteil Altendorf/Kasberg. Die Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen. In einer ruhigen Wohngegend finden Sie die Kanzleiräume in einem sanierten Altbau. Die Bushaltestelle “Wattstraße” ist in geringer Entfernung der Kanzlei und wird mit der Buslinie 14 und 31 erreicht. Parkmöglichkeiten bestehen in der Straße direkt vor dem Gebäude.

In den Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.30 bis 16.30 Uhr sowie von freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Bei Bedarf können sie auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort bei den Mandanten stattfinden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rek Schöttle
Paul-Jäkel-Straße 46
09113 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (371) 4022129
Telefax
+49 (371) 4331438


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rek Schöttle wurde 1960 in Neuhaus geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität. 1986 schloss er sein Studium als Diplom-Jurist ab und war seitdem im juristischen Bereich tätig. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt der Bundesrepublik zugelassen. Er ist an allem Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) können Sie sich an Herrn Schöttle wenden bei Fragen zu Eigentumswohnung sowie Rechten und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Mietrecht und Pachtrecht befasst sich mit den Beziehungen und Pflichten von Mietern und Vermietern oder Pächtern und Verpächtern. Ursachen für Rechtstreitigkeiten sind oftmals Kündigung und Kündigungsfrist, Zeitmietvertrag, Betriebskosten, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung wegen Mietmangel sowie Mieterhöhung. Aber auch der Forderungseinzug offener Mietzinsen und Nebenkosten sowie die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen im Wege einer Räumungsklage mit anschließender Vollstreckung werden von Herrn Schöttle durchgesetzt. Ferner ist der Jurist seinen Mandanten bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen behilflich.

Jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt, und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Auf diese und weitere Fragen aus dem Familienrecht kann Rechtsanwalt Schöttle für Sie eine Antwort finden. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren als auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Rek Schöttle die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.

Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder durch das Fahren ohne Führerschein betroffen sein, ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Herr Schöttle gerne hilfreich zur Seite.

Schließlich steht der erfahrene Jurist seinen Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt, zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz, Rechtsanwalt Schöttle informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch.

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