Karola Schneider
Kurzprofil
Rechtsanwältin Karola Schneider gründete ihre Kanzlei 1996. Zu ihrer Klientel zählen überwiegend Privatleute aus allen Bevölkerungsschichten. Aber auch Unternehmen werden von der Juristin fachkundig betreut.
Die Büroräume liegen in der Kieler Innenstadt in der Andreas-Gayk-Straße parallel zur Fußgängerzone. Das Fördeparkhaus ist circa 150 Meter entfernt und bietet ausreichend kostenpflichtige Parkplätze. In etwa 100 Metern Entfernung ist eine Bushaltestelle.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Karola Schneider - Andreas-Gayk-Str. 7 - 11
24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- +49 (431) 9062117
- Telefax
- +49 (431) 9709526

- Homepage
- http://www.rechtsanwaeltin-schneider.de
Fachgebiete/Charakteristika
Karola Schneider wurde 1960 in Saarbrücken geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte ihr Referendariat am OLG Schleswig Holstein und in San Francisco. Seit Oktober 1990 ist Frau Schneider als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Von 1990 bis 1995 arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer Kieler Sozietät, bevor sie die eigene Kanzlei gründete. 1997 wurde ihr der Titel “Fachanwältin für Familienrecht” verliehen. Seit 1998 ist sie als Referentin in Kursen für Rechtsanwälte zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Familienrecht tätig und hält Vorträge im Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht auch vor Vereinen und Verbänden.
Rechtanwältin Schneider ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), der European Lawyers Association, der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung sowie im Arbeitskreis Mediation des Evangelischen Beratungszentrums Kiel. Frau Schneider spricht fließend Englisch.
Frau Schneider ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Familienrecht betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. Frau Schneider berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegenüber dem Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung.
Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Schneider gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.
Besondere Erfahrungen hat die Rechtsanwältin im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Frau Schneider übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Rechtsanwältin Schneider gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.
Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Rechtsanwältin Schneider vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin für Themen wie Kündigung, Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Karola Schneider.
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