Marion Barsch
Kurzprofil
Marion Barsch ist seit 1978 als Rechtsanwältin zugelassen und leitet seit 1978 ihre eigene Kanzlei in Brandenburg. Der Mandantenkreis von Frau Barsch besteht aus Privatleuten und kleinen Unternehmen, wobei hier besonders auf eine langjährige und konstante, persönliche rechtsanwaltliche Betreuung Wert gelegt wird.
Die Beratungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 19.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Zeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden zu lassen.
Die Räume der Kanzlei liegen schräg gegenüber dem Dom in Brandenburg und sind mit dem Bus Linie Haltestelle ?Domlinden? gut zu erreichen. Parkplätze finden Sie in 100 Metern Entfernung auf dem kostenfreien Großparkplatz.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Marion Barsch - Hevellerstr. 8
14776 Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (3381) 224034
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Fachgebiete/Charakteristika
Marion Barsch wurde 1953 in Berlin geboren und studierte an der Humboldt-Universität in Berlin Rechtswissenschaften. 1977 schloss sie ihr Studium als Diplomjuristin ab. Seit 1978 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Von 1995 bis 2002 war sie eine der wenigen Rechtsanwälte, die mit einer Singularzulassung für Berufungsverfahren vor einem Oberlandgericht auftretungsberechtigt waren.
Im Familienrecht befasst sich Frau Barsch mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung. Des Weiteren vertritt die Juristin ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, wozu unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Ferner begleitet Rechtsanwältin Barsch ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist es das besondere Anliegen von Frau Barsch, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Frau Barsch vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Die erfahrene Rechtsanwältin informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sie steht Ihnen aber auch bei Streitigkeiten um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz zur Verfügung. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Frau Barsch wenden. Die Juristin übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an die Rechtsanwältin wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
Nicht nur das Arbeitsrecht, auch die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Aus diesem Grund begleitet Sie Frau Barsch durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Rechtsanwältin Barsch ist auf das private Baurecht spezialisiert. Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Bauunternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Kosten. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwältin Marion Barsch gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.
Mieter und Vermieter werden von Frau Barsch im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn — zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens — werden im Mietrecht geregelt.
Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, Marion Barsch informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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