Gerhard Schwarz
Fachgebiete/Charakteristika
Gerhard Schwarz wurde 1940 in Nürnberg geboren. Rechtswissenschaften studierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Nürnberg. Seit 1969 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Schwarz berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem die Themenbereiche Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Schwarz. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Schwarz, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.
Rechtsanwalt Schwarz übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Herr Schwarz von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung oft und gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwalt Schwarz wird die notwendigen Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche schnellstmöglich zu realisieren. Wenn es notwendig wird, leitet der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht ein, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erwirken. Mit einem solchen Titel können dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden.
Im Verkehrszivilrecht übernimmt Gerhard Schwarz die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist sinnvoll, sich sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit nicht durch Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Sie können den Juristen in Anspruch nehmen bei einem Unfall mit oder ohne Personenschaden. Er klärt rechtliche Fragen um Invalidität, Schmerzensgeld, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Reparaturschaden, Gutachtenkosten, Sachverständigenkosten et cetera. Außerdem berechnet er die geltend zu machenden Schadenspositionen, führt die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadenersatzanspruch für Sie durch.
Das Verkehrsstrafrecht ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einem solchen Verstoß können Sie mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage belegt werden. Herr Schwarz bearbeitet Ihr Mandat bei Delikten wie zum Beispiel Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Er übernimmt Ihre Strafverteidigung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde und führt die Auseinandersetzung um Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß und so weiter anwaltlich tätig.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Schwarz liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Schwarz hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Gerhard Schwarz
- Dr.-Carlo-Schmid-Str. 93 a
90491 Nürnberg Oststadt
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 559002
- Telefax
- +49 (911) 581461

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


