Karin Paul
Fachgebiete/Charakteristika
Karin Paul wurde 1972 in Augsburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der dortigen Universität. Das Referendariat absolvierte Frau Paul in Augsburg und Düsseldorf. Aufgrund eines einjährigen Auslandsaufenthalts in Florida spricht sie fließend Englisch. Frau Rechtsanwältin Karin Paul ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Sie hat den Beruf als Anwältin gewählt, um die juristische Tätigkeit mit ihrer Freude am Umgang mit Menschen zu verbinden. Im Vordergrund steht eine einzelfallgerechte Lösung orientiert an den Interessen des Mandanten.
Ein großes Anliegen von Rechtsanwältin Karin Paul ist es Menschen in Konfliktsituationen zu helfen. Daher liegt einer der Interessenschwerpunkte im Familienrecht. Vor einer Eheschließung informiert Sie Frau Paul zu den rechtlichen Folgen einer Heirat oder zum Ehevertrag und den hierbei zu beachtenden Formerfordernissen. Kernpunkt des Familienrechtes sind alle Fragen in Verbindung mit der Ehescheidung. Dazu gehören Themen wie die Voraussetzung einer Scheidung, Trennung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat, Zugewinnausgleich sowie das Sorge- bzw. Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder.
Rechtsanwältin Paul ist gerne im Arbeitsrecht tätig. Hier berät und vertritt sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen rechtlichen Fragen des Individualarbeitsrechts. Hierzu gehören insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten eines Arbeitsvertrages, sowie die rechtlichen Probleme einer Abmahnung oder Kündigung. Des Weiteren beantwortet Frau Paul auch gerne rechtliche Fragen betreffend Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Befristung, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder Schwangerschaft.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Frau Paul ist das Handelsrecht, somit der Rechtsbereich, welcher für Kaufleute von besonderer Bedeutung ist. Frau Paul berät und vertritt sie z.B. im Handelsvertreterrecht (§§ 84 FF. HGB). Dort werden handelsrechtliche Besonderheiten, insbesondere Rechte und Pflichten des Handelsvertreters, Vertragshändlers, Makler und der Unternehmer konkretisiert und ausgestaltet. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, aber auch um optimale Planungs- und Kalkulationssicherheit zu erhalten, berät und vertritt Sie Frau Paul umfassend z.B. in Bezug auf Provisionsabrechnung, Ausgleichsansprüche, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenz- und Wettbewerbsverbote. Gerne hilft sie auch bei der Eintreibung von Provisionen oder unberechtigten Stornorücklagen bzw. deren Abwehr.
Nach einem Unfall im Straßenverkehr wartet jeder Geschädigte auf eine schnelle Regulierung des Schadens gegenüber anderen Unfallbeteiligten oder deren Haftpflichtversicherung. Das Verkehrszivilrecht umfasst die Geltendmachung der entstandenen Ansprüche, sowie auch die Abwehr dieser Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner sowie der Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung. Der Schadensersatz umfasst z.B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwangenkosten, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden, aber auch die Anwaltskosten. Schmerzensgeld wird bei Personenschäden gezahlt. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall werden einem Beteiligten oftmals Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände zur Last gelegt. Wenn z.B. ein höheres Bußgeld verhängt wird, wenn es um Punkte in Flensburg geht oder die Fahrerlaubnis in Gefahr ist oder ein Fahrverbot droht, ist anwaltschaftliche Beratung und/oder Vertretung besonders wichtig.
Außerdem ist Rechtsanwältin Paul auch sehr gerne in weiteren zivilrechtlichen Bereichen wie z. B. privates Baurecht, Immobilienrecht oder im Inkasso inklusive Zwangsvollstreckung tätig.
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