Manfred Piendl

Fachgebiete/Charakteristika

Manfred Piendl wurde 1943 in Würzburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Augsburg und Friedberg. Herr Piendl ist seit 1974 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Piendl war viele Jahre als Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes tätig. Wirtschaftliche Zusammenhänge, tatsächliche und rechtliche Durchsetzbarkeit, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, aber auch Parteilichkeit ohne Engstirnigkeit sind für ihn in seiner Beratung und Vertretung ganz wesentliche Kriterien.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber Rechte und Pflichten auferlegen und vorgeben. Herr Piendl vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein oder wollen Sie einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, ist eine anwaltliche Beratung vor Unterzeichnung unbedingt anzuraten. Doch nicht nur wenn ein Arbeitsvertrag beendet werden soll, sondern auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig oder nützlich sein. Herr Piendl berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz, zum Schwerbehindertenrecht, zu Lohnfragen, zur Lohnfortzahlung, zu Urlaubsfragen, zu Mehrarbeit.

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt sind das Gaststättengewerbe bzw. für das Gastgewerbe relevante Rechtsfragen. Dies sind insbesondere Gaststättengesetz, Miet- und Pachtrecht, Getränkelieferungsverträge (Bierlieferungsverträge), Beherbergungsverträge, Werbeverträge, Automatenaufstellverträge und arbeitsrechtliche bzw. tarifrechtliche Fragen. Langjährige Erfahrung, Praxisbezug, Durchsetzbarkeit und insbesondere wirtschaftliche Abwägungen stehen im Mittelpunkt von Beratung und Vertretung.

Rechtsanwalt Piendl berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Mietrechts. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte oder was sind seine Pflichten aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrages? Für den Vermieter ist es zum Beispiel wichtig, dass er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu verlassen hat. Hat der Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Was ist wichtig im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf? Wichtig ist für den Vermieter auch, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann. Gerne unterstützt Sie Rechtsanwalt Piendl bei der Beantwortung all dieser Fragen.

Ein weiteres Gebiet, auf dem sich Manfred Piendl umfangreich auskennt, ist das gewerbliche Mietrecht, das wesentlich individueller gestaltet werden kann als das Privatmietrecht. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf die Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung sorgfältig von Herrn Piendl prüfen lassen. Am Anfang, d. h. insbesondere vor Vertragsabschluß ist eine Beratung und/oder Vertretung besonders effektiv, weil dann noch die Gelegenheit besteht, Fehler oder erhebliche Nachteile zu vermeiden und die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen.
Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages oder Pachtvertrages ist z. B. die Miet-/Pachtdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer, für einen bestimmten Zeitraum oder mit einer vorzeitigen Ausstiegsklausel abschließt. Ein befristeter Miet-/Pachtvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Bei unbefristeten Miet-/Pachtverhältnissen und ggf. auch bei befristeten Miet-/Pachtverhältnissen sind die jeweils festgelegten bzw. die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Ein Miet-/Pachtvertrag über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf zudem für seine Wirksamkeit der Schriftform.

Außerdem gestaltet Rechtsanwalt Piendl für seine Mandanten Vertragsentwürfe wie Kaufverträge, Übernahmeverträge, Miet-/Pachtverträge, Arbeitsverträge, Kooperationsverträge. Gerne ist Manfred Piendl auch in weiteren zivilrechtlichen Bereichen wie z. B. Inkasso (mit Zwangsvollstreckung), Unfallregulierung und auch in Straf- und Bußgeldsachen tätig.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Manfred Piendl
Katharinengasse 34
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

Telefon
(08 21) 51 01 25
Telefax
(08 21) 3 56 14
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.piendl-kollegen.de