Dr. Gerd-Hans Schock

Kanzlei Schock

Fachgebiete/Charakteristika

Gerd-Hans Schock wurde 1962 in Geislingen an der Steige geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, an der Université de Bourgogne in Dijon, an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Durch die vier Studiensemester in Frankreich und das dort abgeschlossene Universitätsdiplom mit anschließender Zulassung in Paris ist Herr Schock Avocat à la Cour de Paris. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Stuttgart. 1995 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Promotion auf dem Gebiet des Aktienrechts beendete er 2002 und ist seitdem Doktor der Rechtswissenschaften.

Dr. jur. Gerd-Hans Schock ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er ist außerdem seit 2002 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Rechtsanwalt Dr. Schock spricht fließend Französisch. Darüber hinaus betreut er viele deutsch-französische Mandate.

2002 wurde Herr Dr. Schock Fachanwalt für Steuerrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex. Hier beinhaltet die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Schock vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Er wird tätig in Einspruchsangelegenheiten oder in Klagesachen gegenüber dem Finanzamt. Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Hier stellt Herr Dr. Schock beispielsweise Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld. Außerdem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Zum steuerlichen Bereich gehört selbstverständlich auch die Interessenwahrnehmung in einem Steuerstrafverfahren. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist hier frühzeitig erforderlich, zum Beispiel bereits bei einer eventuell durchgeführten Durchsuchung nebst Beschlagnahme. Spätestens im Anhörungsverfahren ist jedoch steueranwaltliche Hilfe und Beratung geboten. Oft kann schon durch eine sachgerechte Einlassung eine für den Verfolgten günstige Entscheidung herbeigeführt werden, ohne dass es überhaupt zu einer weiteren Strafverfolgung oder gar Anklage kommt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Wird erst die Steuerfahndung aktiv, bedeutet das oft den dramatischen Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind bei Unternehmern und Verbrauchern häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst das juristische Feld Herrn Dr. Schocks beispielsweise Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” sowie die Beratung zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Gesellschaftsrecht erstreckt sich über die Themen Gesellschafterversammlung, Beschlussverfahren, Anfechtung von Verfahren, Geschäftsführervertrag bis hin zur Organhaftung. Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Schock seine Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsvertrag. Er begleitet Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung und in wirtschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten.

Sehr häufig wird Rechtsanwalt Dr. Schock auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei Inkassoverfahren ist Herr Dr. Schock durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerd-Hans Schock Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat Rechtsanwalt Dr. Schock auf das Arbeitsrecht gelegt. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen und in kollektivrechtlichen Angelegenheiten. So regelt er im Arbeitsrecht alle Belange vom Beginn des Arbeitsverhältnisses (Entwurf und Überprüfung eines Arbeitsvertrags) bis zur Kündigung (ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und fristlose Kündigung), ferner befasst er sich mit den darüber hinausgehenden nachvertraglichen Pflichten (etwa Wettbewerbsverbot). Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Arbeitszeugnis gehören zu den nahezu täglich bearbeiteten Rechtsgebieten. Außerdem werden im Arbeitsrecht der Schutz bestimmter Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) sowie die Ausgestaltung von Zeugnis, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag von Rechtsanwalt Dr. Schock bearbeitet. Der kollektivrechtliche Bereich umfasst zudem das Betriebsverfassungsrecht, das Personalvertretungsrecht und das Tarifvertragsrecht.

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten stellen jeden, der sich erstmals oder nur hin und wieder mit diesem Rechtsgebiet befasst, vor vielfältige Schwierigkeiten. Die Hauptursache liegt darin, dass materielles und prozessuales Wettbewerbsrecht wie kein anderes Gebiet Richterrecht ist. Materiell-rechtliche Probleme ergeben sich häufig bereits daraus, den konkreten Streitfall einer bestimmten Fallgruppe zuzuordnen. Keineswegs weniger Fragen stellen sich wegen des richtigen prozessualen Vorgehens. Dies gilt vor allem deshalb, weil Wettbewerbsstreitigkeiten in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgefochten werden. Um sich gegenüber Ihrem Konkurrenten, klagebefugten Verband oder gar Abmahnverein behaupten oder durchsetzen zu können, brauchen Sie einen Spezialisten wie Gerd-Hans Schock. Dieser weiß, wie eine Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schutzschrift oder ein Verfügungsantrag zu formulieren ist, was bei der Vollziehung einer Beschlussverfügung zu beachten ist, wie das Hauptsacheverfahren vermieden werden kann, welches Rechtsmittel zulässig und zweckmäßig ist oder wie ein Anspruch auf Schadenersatz vorbereitet und durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.

Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Dr. Schock berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite.


 

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