Dr. Bettina Meyer-Hofmann

Kanzlei Mütze Korsch

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Bettina Meyer-Hofmann wurde 1969 in Braunschweig geboren und studierte in Freiburg, München und Hamburg Jura. Das anschließende Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München wurde durch eine dreimonatige juristische Tätigkeit in San Francisco ergänzt. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte 1996 zum Thema “Der Schiedsgutachtervertrag” an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München. Dr. Meyer-Hofmann korrespondiert und arbeitet in deutscher und englischer Sprache. Die 1996 zur Anwaltschaft zugelassene Volljuristin ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Dr. Bettina Meyer-Hofmann ist seit 2000 Partnerin und leitet mit einem Kollegen den Bereich Vergaberecht/PPP der Kanzlei. Frau Dr. Bettina Meyer-Hofmann hat die Entwicklung des Vergaberechts zu einem zentralen Feld des öffentlichen Wirtschaftsrechts von Anbeginn intensiv begleitet und zählt heute auf diesem Gebiet zu den führenden Juristen.

Sie berät öffentliche und private Auftraggeber bei der Planung und Realisierung von Vergabevorhaben und in jeder Phase der Ausschreibung bis zur Vertretung vor den Vergabekammern und Vergabesenaten. Bieter werden bei der Angebotserstellung, der Unterbreitung von Nebenangeboten und bei der Abfassung von Verfahrensrügen beraten und in Nachprüfungsverfahren vertreten.

Zu den Mandanten von Dr. Meyer-Hofmann gehören öffentlich-rechtliche Körperschaften und Unternehmen, die vergaberechtsrelevante Aufträge zu vergeben haben, ebenso wie Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Dabei erarbeitet sie Lösungen, die den jeweiligen Bedürfnissen und Interessen ihrer Mandanten Rechnung tragen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung unnötigen Aufwands oder Zeitverlusts, und zugleich ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleisten.

Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von VOB-Leistungen, VOL-Leistungen und VOF-Leistungen berät und vertritt die Juristin öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und Bewerber beispielsweise bei der Prüfung der Ausschreibungspflicht und des richtigen Vergabeverfahrens oder bei der Vertragsgestaltung. Im Übrigen erfolgt die Vertretung in Verfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten sowie die rechtliche Begleitung in Vergabeverfahren. Dr. Meyer-Hofmann hat beispielsweise bei der Ausschreibung von Krankenhaus- und Klinikgebäuden, öffentlichen Gebäuden (Rathäuser, Justizzentren und Parkhäuser), Arenen und Stadien, bei der Beschaffung von IT-Dienstleistungen, bei der Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen und bei der Realisierung von umfangreichen öffentlich-rechtlichen Partnerschaftsmodellen (Schulgebäude, Forschungszentren, Pilotprojekte im Infrastrukturbereich) beraten.

Neben dem Vergaberecht bilden das private Baurecht und das Immobilienrecht und das öffentliche Baurecht die weiteren Schwerpunkte der Tätigkeit von Dr. Meyer-Hofmann.

Im Bereich des privaten Baurechts und des Immobilienrechts bewertet Dr. Meyer-Hofmann bau- und immobilienrechtliche Risiken und entwirft und verhandelt rechtssichere Vertragskonzepte (Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Ingenieur- und Architektenvertrag). Daneben berät Dr. Meyer-Hofmann bei immobilienrechtlichen Transaktionen, Due-Dilligences aus immobilien- und vergaberechtlicher Sicht, bei der Projektentwicklung und –finanzierung. Im Übrigen beinhaltet das Immobilienrecht das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Finanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich drehen sich um Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag. Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (LBauO). Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Auch die Bauordnungen der Länder enthalten viele konstruktive und gestalterische Anforderungen an die Errichtung, Änderung, Nutzung oder den Abbruch von baulichen Anlagen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu komplexen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen.

Rechtsanwältin Dr. Bettina Meyer-Hofmann zählt zu ihren größten Stärken, Strategien für die Lösung komplexe Sachverhalte zu entwickeln und diese in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten erfolgreich umzusetzen. Für die Bearbeitung steht der Juristin ein erfahrenes und eingespieltes Team zur Verfügung. Hierdurch ist die Bearbeitung der komplexen und oft in einem engen Zeitkorsett stehenden Materie auf höchstem Niveau gewährleistet.

Mitgliedschaften:
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Forum Vergabe e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Bettina Meyer-Hofmann
Trinkausstr. 7
40213 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
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Telefax
+49 (211) 882926
E-Mail
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Homepage
http://www.mkrg.com


 
 

Publikationen

Dr. Bettina Meyer-Hofmann veröffentlicht regelmäßig im Bereich des Vergaberechts.

Publikationen:
- Mitherausgeberin “Vergabepraxis”, Otto Schmidt Verlag, Köln, 2003
- Mitherausgeberin “Public Private Partnership”, Carl Heymanns Verlag, Köln, 2005

 

Außerberufliche Engagements

Dr. Bettina Meyer-Hofmann ist Dozentin bei ibr-online („Eignungstest PPP“) der IIR Deutschland GmbH („Vergabepraxis und Vergaberecht in der Energiewirtschaft“), bei dem Seminarveranstalter Managementforum Starnberg („Vergaberecht für Bieter“), beim VDI-Bildungswerk und beim BWI Bau sowie Leiterin verschiedener In-House-Schulungen zum Vergaberecht und PPP.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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