Alexander Wagner

Fachgebiete/Charakteristika

Alexander Wagner wurde 1973 in Haan/Wf. geboren. Nach dem Studium der Rechts- wissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem anschließenden Referendarsdienst in Nürnberg, erfolgte im November 2002 die Zulassung als Rechtsanwalt. Seitdem ist der als Rechtsanwalt in der Kanzlei Härlein + Kollegen tätig. Rechtsanwalt Wagner ist vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Alexander Wagner steht Ihnen rund um Verkehrszivilrecht, Sozialrecht, Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht und allgemeines Zivilrecht, insbesondere auch Inkasso mit Rat und Tat zur Verfügung.

Es hat gekracht! Was ist jetzt zu veranlassen? Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Zudem werden mögliche Ihnen zustehende Ansprüche erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden beispielsweise Haushaltsführungskosten oder Mietwagenkosten zustehen? In Ihrer Autoreparaturwerkstatt etwa wird Ihnen niemand dabei helfen, eine sogenannte „verdeckte Schadensspitze“ und viele andere Positionen, die nur dem verkehrsrechtlich geschulten Anwalt bekannt sind, geltend zu machen. Wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein unkompliziertes „modernes Schadensmanagement“ und eine „Unfallpartnerschaft“ verspricht, sollten Sie immer bedenken: Die Versicherung steht auf der anderen Seite. Es geht um das Geld der Versicherung, das diese natürlich sparen will. Wer gibt schon gerne das eigene Geld für andere aus? Wenden Sie sich daher direkt nach einem Verkehrsunfall an Rechtsanwalt Alexander Wagner. Grundsätzlich muss - bis auf seltene Ausnahmefälle - der Verursacher des Verkehrsunfalls oder dessen Versicherer die Anwaltskosten übernehmen.

Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das in seinen Ausprägungen praktisch alle Lebensbereiche betrifft. Im Sozialrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Alexander Wagner insbesondere bei folgenden Problemkreisen:

  • Arbeitsförderungsrecht SGB II und III Arbeitslosengeld, Umschulung, Insolvenzgeld
  • Unfallversicherung nach SGB VII, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Verletztengeld, Verletztenrente
  • Krankenversicherung nach SGB V, Krankengeld, Kostenübernahme für Heilmittel und Hilfsmittel, Behandlungskosten
  • Rentenversicherung nach SGB VI, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, Witwenrente, Waisenrente
  • Schwerbehindertenrecht nach SGB IX, Schwerbehindertenausweis, GdB (Grad der Behinderung), Merkzeichen
  • Pflegeversicherung
  • Versorgungsrecht BVG, OEG-Ausgleich von Nachteilen aus Kriegsbeschädigung/Wehrdienstbeschädigung sowie rechtswidriger Angriffe

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Wagner verhandelt für Sie umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Kranken- häusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen.

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Wagner mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forde- rungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebe- nenfalls in Raten), um das gegen Ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.


 

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Alexander Wagner
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de