Hermann J. Herzner
Fachgebiete/Charakteristika
Hermann J. Herzner wurde in Ellingen/Bayern geboren. Vor dem Studium absolvierte er bei einer überregionalen Nürnberger Zeitung ein Volontariat als Journalist. Herr Herzner studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Referendariats leistete er beim Amts-, Land- und Oberlandesgericht Nürnberg, der Stadt Nürnberg und beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach. Hermann J. Herzner wurde 1973 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist ist bei allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des BGH zugelassen.
Rechtsanwalt Hermann J. Herzner ist aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse seit 1987 berechtigt, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Hermann J. Herzner ist Ihr Ansprechpartner für Probleme rund um das Versicherungsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Schadensrecht. Beauftragen Sie Herrn Herzner nach einer erfolgten Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist mit dem Forderungseinzug (Inkasso).
Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Durch seine jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ist Hermann J. Herzner bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut.
Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Verwandtschaftsrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht und das Betreuungsrecht. Themen wie Unterhalt für Ehegatten und Kinder im Falle von Trennung und Scheidung, der Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie die elterliche Sorge für Kinder stehen im Vordergrund. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt betagter Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben. Im Bereich des Familienrechts erstreckt sich die Tätigkeit von Hermann J. Herzner auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrenntlebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Scheidungsverfahren und Rechtsstreiten über Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Herzners bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand, als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind.
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Hermann J. Herzner beraten und vertreten.
Wenn Sie „geblitzt“ wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem „Blitzfoto“ geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Herzner kompetent beraten und betreut.
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: „Schadensersatz“) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern.
Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Bestimmungen und spezielle Gesetze wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht. Man unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall „etwas dafür können“ muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Hermann J. Herzner berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Hermann J. Herzner
- Marientorgraben 13
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 23775-0
- Telefax
- +49 (911) 23775-20

- Homepage
- http://www.haerlein.de
Außerberufliche Engagements
Herr Herzner engagiert sich seit langen Jahren in verschiedenen kirchlichen Gremien, besonders als zweiter Vorsitzender des Caritasverbandes Nürnberg e.V. Er ist Vorsitzender eines Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Nürnberg für die Fachanwaltsprüfung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
858 Zugriffe seit dem 01.09.2006


