Adolf Arbeiter

Fachgebiete/Charakteristika

Adolf Arbeiter studierte die Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Nürnberg sowie an der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer. Herr RA Arbeiter, der 1969 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, ist berechtigt, bei allen deutschen Gerichten (mit Ausnahme BGH) zu vertreten.

1987 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis, die Fachgebietsbezeichnungen für Arbeitsrecht und Sozialrecht zu führen.

RA Arbeiter berät und vertritt sie im Arbeitsrecht, Immobilienrecht (v.a. Miet- und Pachtrecht), Erbrecht, Vereinsrecht und Sportrecht.

Für RA Arbeiter ist es selbstverständlich, dass er sich für Ihre Sache und Ihren Fall immer voll engagiert

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er seit vielen Jahren über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des Arbeitsrechtes, wobei er sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber berät und vertritt. Diese „zweigleisige“ Tätigkeit garantiert, dass RA Arbeiter jeweils auch die Strategien des Gegners und entsprechend gegen- steuern kann.

Im Focus der praktischen Tätigkeit stehen insbesondere die arbeitsrechtliche Kündigung (Überprüfung der Wirksamkeit und der sozialen Rechtfertigung, Abfindungsregelung), Geltendmachung oder Abwehr von: Gehaltsansprüche, Lohnansprüche, oder Urlaubsansprüche, aber auch z.B. von Betriebsrentenansprüche. Auch die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen führt häufig zu Streitigkeiten, wie z.B. die Erteilung und Formulierung von Zeugnissen und Zeugnisberichtigungsansprüchen.

Gerade bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen können bezüglich der sozialrechtlichen Folgen (z.B. Sperrfrist beim Arbeitslosengeld) folgenschwere Fehler gemacht werden.

Auf diesem Gebiet kommen RA Arbeiter seine Qualitäten als Fachanwalt für Sozialrecht in besonderem Maße zugute. Denn diese befähigen ihn im besonderen Maße, die sozialrechtlichen Folgen sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu beurteilen und entsprechende sachgerechte Regelungen zu finden. Als Fachanwalt für Sozialrecht verfügt RA Arbeiter über langjährige Kenntnisse und Erfahrungen auf den folgenden Gebieten des sozialen Rentenrechts: volle Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Berufsunfall, Berufskrankheiten, Behindertenrecht, Arbeitslosengeldrecht und Streitigkeiten mit Krankenversicherung oder Pflegeversicherung.

Neben den Fachanwaltsgebieten betätigt sich RA Arbeiter in erheblichem Umfange auch im Erbrecht und Immobilienrecht (speziell Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht).

Im Erbrecht geht es vor allem um die Beratung und Vertretung von: Erben, Pflichtteilsberechtigter (n) und Vermächtnisnehmer (n) bezüglich ihrer Rechte und der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem eingetretenen Erbfall. Häufig wird aber schon vor dem Erbfall Rat und Tat benötigt, wenn es darum geht, den Willen des zukünftigen Erblassers in formwirksamer Weise abzusichern und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wille im Erbfall auch Geltung beanspruchen kann. Bei der Gestaltung von Erbrechtsverhältnis-
sen muss natürlich auch immer darauf geachtet werden, dass nicht mehr als nötig Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern bezahlt werden müssen.

Im Mietrecht und Pachtrecht vertritt RA Arbeiter beide Seiten, d.h. Vermieter und Mieter, sowohl von Wohnraum, als auch von Gewerberaum. Auch hier ist die Kenntnis der gegenseitigen Interessen und Zielsetzungen und Strategien jeweils des Gegners von erheblichem Vorteil. Die enorme Relevanz des Miet- und Pachtrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr „Fall“ wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von RA Arbeiter sorgfältig und umsichtig bearbeitet. Auch bei der Gestaltung von Mietverträgen und Pachtverträgen kann RA Arbeiter kompetent beraten.

RA Arbeiter vertritt Mandanten auch in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Immobilien-Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Häufigste Problemfälle in diesem Bereich sind z.B.: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Vereins- und Sportrecht

Hier ergeben sich seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen aus seiner praktischen Tätigkeit in der Vereinsarbeit, wie nachfolgend dargestellt.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Adolf Arbeiter
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Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagierte sich RA Arbeiter über 20 Jahre lang als 1. Vorsitzender eines renommierten Tennis- und Hockeyclubs in Nürnberg (Club am Marienberg). Aufgrund seiner besonderen Verdienste um diesen Verein wurde er 2003 zum Ehrenvorsitzenden ernannt..

RA Arbeiter ist Mitglied des Schiedsgerichts des Bayerischen Landessportverbandes für den Bezirk Mittelfranken.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de