Günter Bernhardt
Kurzprofil
Günter Bernhardt gründete 1980 seine Kanzlei in Augsburg, zu deren Klientel vorwiegend Privatleute sowie kleinere und mittelständische Betriebe zählen. Rechtsanwalt Bernhardt ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zudem ist er Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Syndikus eines größeren Hausärztevereins.
Sie finden die Kanzlei im Zentrum von Augsburg, lediglich 50 Meter vom Justizgebäude entfernt. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen öffentliche Parkmöglichkeiten (bis 10.00 Uhr kostenfrei) in der anliegenden Straße zur Verfügung. Aufgrund der günstigen Lage zum nur wenige Gehminuten entfernten Bahnhof und zu einer Straßenbahnhaltestelle (50 Meter) bestehen zudem gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 16.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Hausbesuche nach Absprache möglich. Die Kanzlei verfügt über einen Internetanschluss mit der E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-bernhardt.de.
Die Kanzlei Bernhardt kooperiert zudem mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Raum Niedersachsen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Günter Bernhardt
- Theaterstr. 8
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (08 21) 45 54 68-0
- Telefax
- (08 21) 45 54 68-20

Fachgebiete/Charakteristika
Günter Bernhardt studierte an den Universitäten in Köln, München und Kiel Rechtswissenschaften und leistete seinen Referendarsdienst in Braunschweig ab. Nachdem er 1980 als Rechtsanwalt zugelassen worden war, gründete der Jurist die eigene Kanzlei in Augsburg. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Günter Bernhardt bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und Verkehrsrecht an.
Das Familienrecht umfasst das Recht der Ehescheidung und der Trennung sowie die damit zusammenhängenden Rechtsfragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt und Vermögensverteilung. Des Weiteren vertritt Rechtsanwalt Bernhardt seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. In diesem Zusammenhang werden von ihm vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Hausrat und Wohnung fallen. Eine solche Wohnungszuweisung kann erwirkt werden, wenn es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz kommt. Der Täter wird dann aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
Darüber hinaus berät Herr Bernhardt seine Mandanten bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten befasst als auch mit der außergerichtlichen Beratung, hier gestaltet oder prüft er zum Beispiel einen Ehevertrag.
Günter Bernhardt berät und vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen Angelegenheiten. Hierunter fallen insbesondere die Themen Kündigung und Kündigungsschutz. Bei allen Fragen zu fristloser Kündigung, ordentlicher Kündigung, betriebsbedingter Kündigung und Änderungskündigung — diese ist meist ein Vorbote einer Kündigung — finden die Mandanten in dem Juristen einen kompetenten Ansprechpartner.
Die anwaltliche Vertretung im Arzthaftungsrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt Günter Bernhardt insbesondere über die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgungsmaßnahmen wegen ärztlicher Behandlungsfehler (“ärztlicher Kunstfehler”).
Im Verkehrsrecht reicht die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Bernhardt über die Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht übernimmt der Jurist alle Mandate “rund ums Auto”. Ein zentrales Tätigkeitsfeld ist dabei die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Neben dem Fahrzeugschaden können dies auch weitergehende Schäden sein, wie zum Beispiel Nutzungsausfall oder Reparaturkosten. Des Weiteren geht es im Verkehrszivilrecht darum, Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem Personenschaden kommt. Ferner fallen Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten und Gutachterkosten unter das Verkehrszivilrecht.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung — hierzu zählen unter anderem die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Nichtbeachten von Verkehrzeichen — werden durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Die Klienten werden von Rechtsanwalt Bernhardt gerichtlich und außergerichtlich bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins beraten und vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt. Herr Bernhardt übernimmt die Verhandlung mit der Führerscheinbehörde und ist gegebenenfalls bei der Vermittlung von verkehrspsychologischer Beratung (MPU) behilflich. Außerdem überprüf er einen Bußgeldbescheid und erhebt Einspruch dagegen.
Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Hierbei werden zum Beispiel fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Drogeneinfluss sowie Fahrerflucht vom Verkehrsstrafrecht erfasst.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


