Renate Richers
Kurzprofil
Renate Richers ist seit 1988 als Rechtsanwältin und seit 1992 in Ahrensburg tätig. Der Mandantenkreis von Frau Richers besteht aus Privatleuten, wobei hier besonders auf eine langjährige und konstante, persönliche rechtsanwaltliche Betreuung Wert gelegt wird.
Die Kanzleiräume finden Sie im Zentrum von Ahrensburg, direkt gegenüber der Hauptpost. Die Kanzlei ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, da in circa 150 Metern eine S-Bahnhaltestelle ist. Für Mandanten, die mit dem Pkw kommen, stehen rund um das Kanzleigebäude genügend kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Termine können täglich in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr über das Sekretariat vereinbart werden.
Rechtsanwältin Richers arbeitet eng mit einem Rechtsanwaltskollegen sowie einem Notar und Steuerberater in Bürogemeinschaft zusammen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Renate Richers - Hagener Allee 21
22926 Ahrensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- +49 (4102) 81931
- Telefax
- +49 (4102) 55704
Fachgebiete/Charakteristika
Renate Richers wurde 1954 in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie in Hamburg und Schleswig-Holstein. Seit 1988 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2000 ist Rechtsanwältin Richers berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen.
Die Juristin genießt, dass es sich bei ihrem Beruf nicht um eine reine Schreibtischtätigkeit handelt. Dabei schätzt sie den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen mit deren interessanten Schicksalen und Lebenssachverhalten. Als eine ihrer größten Stärken sieht sie dabei ihre Fähigkeit, kreativ und schnell interessengerechte Lösungen zu entwickeln. Außerdem verfügt Rechtsanwältin Richers über ein ausgezeichnetes Argumentationsgeschick, das es ihr ermöglicht, diese Lösungen plausibel darzustellen.
Frau Richers ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwältin Richers bearbeitet vorwiegend das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Themen wie Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Unterhaltsanspruch des Ehegatten und Umgangsregelung wie auch Vermögensauseinandersetzung. Häufig wird sie bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oft besteht Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll.
Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin. In ihrem Spezialgebiet ist sie sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Doch schon vor der Eheschließung oder danach können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Frau Richers ebenfalls kompetent.
In Konfliktfällen ist Frau Richers auch als Mediatorin tätig. Besonders bewährt hat sich die Mediation gerade im Familienrecht. Für alle bei Trennung und Scheidung auftretenden Fragen — wie zum Beispiel zur Höhe des Unterhalts für den Ehegatten und das Kind, zum Sorgerecht und Umgangsrecht, zur Höhe des während der Ehe erzielten Zugewinns sowie zu Ehewohnung und Hausrat — lassen sich mit Unterstützung der Mediatorin gemeinsam oft schneller und kostengünstiger dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich ist. In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor allem in den USA angewandt. Die Mediation bezieht alle Beteiligten eines Konflikts gleichermaßen in die Konfliktlösung ein und führt in den meisten Fällen zu einem für alle Seiten sinnvollen und akzeptablen Resultat. Mediation ist möglich bei allen Konflikten, welche die Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten.
Für die Behandlung familienrechtlicher Angelegenheiten nimmt Frau Richers sich gerne viel Zeit, zumal es hierbei meist um besonders sensible Problemstellungen geht. Sie weiß durch ihre langjährige Erfahrung, wie wichtig es ist, einfühlsam und vertrauensvoll mit diesen privaten Themen umzugehen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind. Frau Richers kann die schwere Belastung der “Kleinen” durch Probleme in der Familie nachempfinden. Daher hat sie es sich zum Ziel gemacht, die Belange der Kinder bei der Beratung von Familien bestmöglich zu berücksichtigen und somit interessengerechte Lösungen zu finden.
Da das Familien- und Erbrecht viele Berührungspunkte aufweisen, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Renate Richers auf dem Gebiet des Erbrechts. Erben und Vererben stellt einen vielfach schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch Erbauseinandersetzungen — wie zum Beispiel Streit um Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar, Pflichtteilsklage — und Angelegenheiten von Erbengemeinschaften erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse. Im Erbrecht hat sich die Mediation zur Vermeidung lang andauernder Prozesse mit ungewissem Ausgang ebenfalls sehr bewährt, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Auch das allgemeine Vertragsrecht wird von Frau Richers im Zusammenhang mit dem Familienrecht bearbeitet, wobei hier beispielsweise mietrechtliche Angelegenheiten oder auch die Abwicklung von gemeinsamen Verträgen der Ehegatten mit Dritten behandelt werden.
Rechtsanwältin Renate Richers vertritt zwar in erster Linie das Familienrecht und Erbrecht, jedoch wird sie auch in angrenzenden Rechtsgebieten tätig, wenn sie Mandanten betreffen, die ihr bereits aus ihren Tätigkeitsschwerpunkten bekannt sind.
Sie besucht regelmäßig Fortbildungen und Seminare, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzen und Rechtsprechung zu sein. Ihr kommt es vor allem darauf an, Menschen lösungsorientiert und zielgerichtet in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu helfen und deren Interessen zu vertreten. Besonders gefällt ihr, dass die Tätigkeit als Rechtsanwältin sehr abwechslungsreich ist und immer spannend bleibt.
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