Alexandra Lorenz-Kuniß
Fachgebiete/Charakteristika
Alexandra Lorenz-Kuniß wurde 1972 in Stollberg geboren. Vor dem Studium der Rechte an der Universität Leipzig schloss Frau Lorenz-Kuniß bereits 1994 ein Studium an der Fachhochschule Meißen als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) erfolgreich ab. Das Referendariat nach dem Universitätsstudium absolvierte sie in Chemnitz. Frau Lorenz-Kuniß spricht gut Englisch. Alexandra Lorenz-Kuniß, 2002 zur Anwaltschaft zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Alexandra Lorenz-Kuniß übernimmt Ihre Mandate aus dem Insolvenzrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen. Auch im äußerst sensiblen Bereich Ihrer persönlichen Insolvenz müssen Sie sich auf einen erfahrenen und sachverständigen Berater verlassen können. Rechtsanwältin Lorenz-Kuniß möchte dafür sorgen, dass die Einstellung Ihres Geschäftsbetriebs nicht Ihre Sozialbedürftigkeit zur Folge hat. Primäres Ziel ist hierbei die Vermeidung des privaten Insolvenzverfahrens.
Doch auch im Fall des nicht auszuschließenden Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen steht Ihnen Alexandra Lorenz-Kuniß als Ratgeberin im Verbraucherinsolvenzverfahren und der sich anschließenden Restschuldbefreiungsperiode zur Seite. Hierbei übernimmt sie auch die umfangreichen Dokumentationspflichten und überprüft die von Ihnen bei Gericht und gegenüber dem Treuhänder vorzunehmenden Erklärungen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Alexandra Lorenz-Kuniß die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehören hier auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen zum Service von Frau Lorenz-Kuniß.
Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.
Eine Unfallregulierung gehört bei Rechtsanwältin Alexandra Lorenz-Kuniß ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Frau Lorenz-Kuniß nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Rechtsanwältin Lorenz-Kuniß für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schiefgehen sollte.
Im Arbeitsrecht berät Frau Lorenz-Kuniß beispielsweise über die Möglichkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses, über die Einhaltung von Formvorschriften bei einer Abmahnung, über die Ausgestaltung einzelner Vertragsklauseln und den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen. Außerdem übernimmt sie die Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsvorbereitung und Kündigung. Die Juristin übernimmt Ihre Vertretung im Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Sie berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, beispielsweise wegen Urlaubsrecht, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadenersatz. Schließlich übernimmt sie Ihre Mandate bei Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt.
Das eng mit dem Arbeitsrecht verknüpfte Sozialrecht umfasst das Recht der Sozialversicherungen, also das Rechtsverhältnis zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Versicherten sowie den sogenannten Leistungserbringern, die im Rahmen der Sozialversicherung ihre Leistung erbringen. Für das Sozialrecht ist aufgrund der besonderen Materie, die seit den Bismark'schen Sozialgesetzen gewachsen ist, eine eigene Sondergerichtsbarkeit eingeführt worden, da auch die entsprechenden rechtlichen Regelungen ein eigenes Sonderrecht bilden. Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente oder Altersrente für langjährig Versicherte, Frauen und Arbeitslose — oft entscheiden neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen medizinische Fachgutachten. Wenige Jahre vor der Altersrente droht oft der soziale Abstieg. Beratung im “Rentendickicht” ist ebenso wichtig wie eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung vor dem Sozialgericht. Die Notwendigkeit und Dauer medizinischer Behandlung oder die Verordnung bestimmter Hilfsmittel wird angesichts “leerer Kassen” zunehmend in Frage gestellt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist hingegen langwierig und schwierig. Medizinische Gutachter der Kassen entscheiden über die Pflegestufen, nicht selten werden berechtigte Ansprüche gerade von älteren Menschen mangels Kenntnis ihrer Rechte nicht wahrgenommen. Frau Lorenz-Kuniß ist Ihnen hier gern behilflich, einen etwaigen Anspruch durchzusetzen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Alexandra Lorenz-Kuniß - Salzstraße 1
09113 Chemnitz
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (371) 334078-0
- Telefax
- +49 (371) 3340789


