Dirk Purschwitz

Fachgebiete/Charakteristika

Dirk Purschwitz wurde 1969 in Torgau geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin mit anschließender Referendarausbildung in Chemnitz.
Dirk Purschwitz, seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Dirk Purschwitz berät und betreut seine Mandanten im Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Baurecht und Arzthaftungsrecht.

Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Sachsen, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Das Spektrum von Rechtsanwalt Dirk Purschwitz ist weit gefächert und reicht vom Kommunalabgabenrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, dem öffentlichen Baurecht in seiner Ausgestaltung als Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bis hin zum Vergaberecht.

Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag etc.. Vertrauen Sie in diesen und ähnlichen Rechtsfragen auf Rechtsanwalt Dirk Purschwitz.

Ein Kerngebiet der Tätigkeit bildet auch das Insolvenzrecht. Dirk Purschwitz nimmt Ihre Interessen als Gläubiger und Schuldner wahr. Die Schuldnerberatung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.

Primäres Ziel ist stets die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung. Dieses Ziel kann häufig auf Grundlage eines erarbeiteten Sanierungskonzepts erreicht werden. Der häufig notwendige Arbeitsplatzabbau kann bei entsprechender struktureller Anpassung des Betriebs sowie formgerechter Durchsetzung häufig auch ohne umfangreiche Abfindungszahlungen und kostenintensive Arbeitsgerichtsprozesse durchgeführt werden. Wesentlicher Gegenstand der Interessenvertretung sind regelmäßig durchzuführende bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern zur Vermeidung oder Beseitigung der Insolvenzreife. Der Geschäftsablauf des Schuldnerunternehmens wird häufig durch Doppeltreuhandkonten sowie die Implementierung von Lieferantenpools und sonstigen Gläubigerpools gesichert.

Im Fall der persönlichen Haftung der Inhaber oder Geschäftsleiter betreut Rechtsanwalt Purschwitz diese auch im Rahmen ihrer persönlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Durchführung des unter Umständen notwendigen privaten Insolvenzverfahrens.

Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischer oder physischer Beeinträchtigung), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden von Rechtsanwalt Dirk Purschwitz sowohl Ärzte beraten und vertreten, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren.


 

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