Katja Isenberg

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Isenberg in Frankfurt/Oder wurde von Rechtsanwältin Katja Isenberg gegründet. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute.

Die Büroräume sind in Kellerspring 11 in Frankfurt. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht durch die zentrumsnahe Lage ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Beratungstermine können mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin persönlich vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung und in Haftsachen auch vor Ort beim Mandanten möglich. Darüber hinaus bietet Ihnen die Kanzlei eine Onlineberatung sowie ein Notfalltelefon in Zusammenarbeit mit dem Anwaltverein Frankfurt Oder an.

Des Weiteren steht die Kanzlei in kooperativer Zusammenarbeit mit dem Frauenrechtverein Bella Donna und dem Verein gegen Menschenhandel und bietet eine weitere Kooperation in der Mediation an.

Die Kanzlei arbeitet auch mit dem Land Brandenburg zusammen in Fragen der Beratung für den Bereich Abschiebehaft sowie mit den Arbeitskreisen Opferschutz und Straffälligenhilfe und dem Weißen Ring im Bereich der Opfervertretung.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Katja Isenberg
Kellerspring 11
15230 Frankfurt an der Oder
Brandenburg
Deutschland

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+49 (335) 5006550
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+49 (335) 5006551
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Fachgebiete/Charakteristika

Katja Isenberg legte nach dem Studium der Rechte an der Universität Würzburg ihr erstes juristisches Staatsexamen ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Isenberg im Land Brandenburg. Die Juristin, 1998 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwältin Isenberg ließ sich bewusst als Einzelanwältin in eigener Sozietät in Frankfurt an der Oder nieder. Der unmittelbare Kontakt zu ihren Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist der engagierten Juristin wichtig. Rechtsanwältin Isenberg sieht es nicht zuletzt als ihre Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit der Juristin ist vielseitig, so auch die Fähigkeiten von Rechtsanwältin Isenberg. Bekannt ist die Juristin für ihr Verhandlungsgeschick und eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Seit 2005 ist Frau Isenberg berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Strafrecht” zu führen. Rechtsanwältin Katja Isenberg ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und entsprechend ihrer Tätigkeitsschwerpunkte in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht sowie Ausländerrecht und Asylrecht. Dadurch erhält sie regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Frau Isenberg ist zugelassene Mediatorin und ist vom Oberlandesgericht Brandenburg ausgewählte und zugelassene Gütestelle.

Daneben ist Rechtsanwältin Isenberg beim OLG Brandenburg Ausbilderin für zukünftige Anwälte.

Rechtsanwältin Isenberg berät und vertritt Sie im Strafrecht (Opfervertretung und Täterverteidigung), Ausländerrecht, Asylrecht, Jagdrecht, Waffenrecht sowie im Familienrecht und in der Mediation/Wirtschaftsmediation.

Im Ausländerrecht und Asylrecht klärt die Volljuristin Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Sie prüft für ihre Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung zu Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich die Rechtsanwältin auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Frau Isenberg als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Sie wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist die Volljuristin ebenso eine kompetente Ansprechpartnerin.

Im Zusammenhang mit dem Familienrecht übernimmt Frau Isenberg auch Scheidungsmandate mit Auslandsbezug. Wenn nur eine der zu scheidenden Parteien ein Ausländer ist, kommen Ausländerrecht und internationales Familienrecht zur Anwendung. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Rechtsanwältin wie Frau Isenberg hinzuzuziehen, die Kenntnisse und Erfahrungen in den sich überschneidenden Bereichen vorweisen kann.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Isenberg in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Katja Isenberg, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

In allen Rechtsgebieten greift Frau Isenberg gern auch auf ihre Ausbildung als Mediatorin zurück. Insbesondere wenn es darum geht, langjährige Beziehungen aufrechtzuerhalten oder den Konflikt zu entschärfen, ist die Mediation das bevorzugte Werkzeug hin zur Lösung des Disputs. Mediation ist ein Weg zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung und bezieht sich auf alle persönlichen und sachlichen Folgen von Konflikten. Mediation — wörtlich: Vermittlung — will eine faire, gerechte und rechtsverbindliche Lösung, die von beiden Parteien eigenverantwortlich entwickelt wird. Als Mediatorin ist Frau Isenberg dann nicht “Richterin”, sondern Mittlerin ohne Entscheidungsbefugnis, und führt die Parteien durch das Verfahren, unterstützt und berät sie.

Als Schwerpunkt ist außerdem noch das Waffenrecht und Jagdrecht zu nennen. Rechtsanwältin Katja Isenberg vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Dabei geht es meistens um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen. Der Bereich Jagdrecht und Waffenrecht deckt alle mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz — gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig — auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab. Im Einzelnen bietet Ihnen Rechtsanwältin Isenberg eine umfassende Rechtsberatung.

Seit 2005 ist Katja Isenberg berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Strafrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Schwerpunkte liegen im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht. Diese Rechtsgebiete berechtigten den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei und so weiter. Schwere Straftaten sind Verbrechen und mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung et cetera sind als Verbrechen zu bezeichnen. Katja Isenberg wird auch im Bereich der Sexualstraftaten tätig, beispielsweise sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Die Juristin übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln. Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwältin Isenberg. Sie kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Katja Isenberg. Sie wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Insbesondere in der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwältin Isenberg erfolgreich und versiert. Das Jugendstrafrecht hält spezielle Rechtsfolgen (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe) für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.

Im Übrigen vertritt Sie Frau Isenberg auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden Fachliteratur und der aktuellen Revisionsrechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwältin Katja Isenberg sind schließlich die Grundlage für zahlreiche erfolgreiche Strafverfahren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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