Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH.
Die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist nur bei Erfüllung von strengen Voraussetzungen möglich:
- Die Rechtsanwaltsgesellschaft muss von Rechtsanwälten verantwortlich geführt werden
- Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer Zulassung aufrechtzuerhalten.
- Die Mindestversicherungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall, sowie mindestens 10 Millionen Euro pro Versicherungsjahr.
Im Vergleich hierzu beträgt die Mindestversicherungssumme des Rechtsanwalts lediglich 250.000 Euro, wenngleich dieser darüber hinaus mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Die Haftungsbeschränkung bei der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird jedoch durch das Erfordernis der hohen Mindestversicherungssummen sinnvoll ausgeglichen.
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