Gisela Zimmermann
Kurzprofil
Die Kanzlei Zimmermann wurde im September 1992 von Rechtsanwältin Gisela Zimmermann in Chemnitz gegründet. Die Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen.
Sie finden die Kanzlei in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes von Chemnitz. Vom Busbahnhof erreichen Sie die Räume der Kanzlei, wenn Sie rund 300 Meter landwärts auf der rechten Seite bis zur Einmündung der Elisenstraße laufen. Durch den nahegelegenen Hauptbahnhof ist die Kanzlei sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Hinter dem Kanzleigebäude sind kostenfreie Parkplätze für die Mandanten reserviert.
Beratungstermine können Sie für die Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr vereinbaren. Bei Bedarf bietet die Rechtsanwältin auch Besprechungstermine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Gisela Zimmermann - Straße der Nationen 88 - 90
09111 Chemnitz
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (371) 572860
- Telefax
- +49 (371) 5728611

Fachgebiete/Charakteristika
Gisela Zimmermann wurde 1949 geboren. Ihr Studium an der Humboldt-Universität in Berlin
schloss sie mit dem Titel Diplom-Jurist ab. Seit 1986 ist Frau Zimmermann auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten tätig. 1992 erhielt sie die Zulassung als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie besitzt solide Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.
Im Familienrecht befasst sich Frau Zimmermann mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen.
Im Falle einer Ehescheidung unterstützt Sie Frau Zimmermann u.a. bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen, der Vermögensauseinandersetzung, wie Hausratteilung und Zugewinnausgleich, oder der Erarbeitung von Trennungsvereinbarungen, ebenso wie bei der Regelung der elterlichen Sorge, dem Kindesunterhalt oder dem Umgangsrecht.
Ferner begleitet Frau Zimmermann ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung.
Im Familienrecht ist es das Anliegen von Gisela Zimmermann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Besondere Erfahrungen besitzt Frau Zimmermann im Erbrecht.
Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Frau Zimmermann übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch bei die Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Gisela Zimmermann gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter Erben erst gar nicht entsteht und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer von Finanzamt vereinnahmt wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.
Sowohl Unternehmen wie auch Privatleute überlassen der Juristin die Forderungsbeitreibung. Frau Zimmermann übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner zur Durchsetzung der finanziellen Forderungen des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu verwenden. Die erfahrene Rechtsanwältin nutzt dabei vielfältige Möglichkeiten, um auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten z. B. auch die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Gisela Zimmermann übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch Grundbucheinsicht, und leitet gegebenenfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offenbaren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für den Mandanten einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Frau Zimmermann weist darauf hin, dass viele Mandanten ihre Forderungen nur deshalb nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, die der oftmals komplizierten finanziellen Situation des Schuldners Rechnung trägt.
Frau Zimmermann befasst sich mit dem privaten Baurecht, das die Rechtsbeziehungen
zwischen dem privaten Bauherrn und den anderen an einem Bauwerk Beteiligten, wie dem Bauhandwerker, dem Architekten, dem Generalunternehmer, dem Bauträger oder dem Baubetreuer, beinhaltet. Die grundlegenden Regeln sind im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Darüber hinaus sind sie auch in Sondervorschriften geregelt, wie der Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB/B), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der Gewerbeordnung (GewO) und der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumängeln, Richtigkeit von Abrechnungen der Bauleistungen, Durchsetzung von Vertragsstrafen und Streitigkeiten um die Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es zur Durchsetzung Ihres Rechts gibt, zeigt Ihnen Frau Zimmermann gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwältin Zimmermann ist das Verkehrsrecht, das sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Strafrecht unterteilt.
Im Zivilrecht können insbesondere Probleme mit einem geschlossenen Kaufvertrag auftreten, die oft die Geltendmachung von Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung dieses Vertrages betreffen. Hier spielt die Einhaltung von kurzen Fristen eine erhebliche Rolle, um zeitnah die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen. Außerdem befasst sich Gisela Zimmermann mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber den Haftpflichtversicherungen, wie der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen für den beschädigten Pkw oder andere Sachschäden, der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Personenschaden. Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeits- verfahren umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Außerberufliche Engagements
Ein besonderes Anliegen von Frau Zimmermann ist der Schutz und der Beistand von Gewaltopfern. Aus diesem Grund engagiert sie sich im WEISSEN RING e. V. In diesem Rahmen berät sie Menschen, die Opfer von Raubüberfällen, Körperverletzungen, Sexualdelikten, Stalkern oder anderer Gewaltverbrechen geworden sind, über ihre Rechte gegenüber den Tätern. Sie übernimmt die Vertretung der Opfer als Nebenkläger oder leistet Zeugenbeistand.


