Wolfgang Becher

Fachanwalt für Familienrecht

Kurzprofil

Die Kanzlei Becher in Dortmund wurde von Rechtsanwalt Wolfgang Becher gegründet und besteht in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Lars Kurat. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Becher unterhält Kontakte zu einem Steuerberaterbüro.

Die Büroräume sind in der Kleppingstraße 8, in der Nähe der Reinoldikirche im Stadtzentrum. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn, der Straßen- und U-Bahn-Linien.

Die Kanzlei ist montags bis donnerstags in den Zeiten von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten einen Termin mit dem Sekretariat (Frau Sabosch) vereinbaren.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Wolfgang Becher
Kleppingstr. 8
44135 Dortmund Innenstadt West
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (231) 2268560
Telefax
+49 (231) 2268567
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.wolfgang-becher.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Becher wurde 1957 in Dortmund geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Regensburg und Münster legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Nach der Referendarzeit absolvierte Herr Becher sein zweites juristisches Staatsexamen in Münster. Der Jurist, 1990 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Becher korrespondiert bei Bedarf auch in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang.

Rechtsanwalt Wolfgang Becher berät und vertritt Sie im Familienrecht, Forderungsbeitreibungsrecht, Inkassorecht, Kaufrecht, Vereinsrecht und Verbandsrecht sowie im Hundehalterrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht.

Der Jurist übernimmt für Sie den Forderungseinzug. Wenn Ihre Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg führt, können Sie Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung und gegebenenfalls zur gerichtlichen Geltendmachung an die Kanzlei des Rechtsanwalts übergeben. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über das Büro von Rechtsanwalt Becher erfolgen. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners kann der Titel in die Überwachung gegeben werden, um eine spätere Pfändung zu ermöglichen.

Zahlreiche Reformbestrebungen des Gesetzgebers im Vereinsrecht machen es unabdingbar, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen bei Fragen wie: steuerliche Veranlagung, Vereinsgründung, Vereinsauflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung. Die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und verwandte Rechtsformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz. Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gemäß Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine. Rechtsanwalt Wolfgang Becher bringt in diesem Bereich jahrelange Erfahrung mit und berät Sie von der Gründungsphase bis hin zur Auflösung.

Auch im Kaufrecht, Kaufvertragsrecht und Allgemeinen Zivilrecht ist Rechtsanwalt Wolfgang Becher stets ein kompetenter Ansprechpartner für Sie. Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, Pkw, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderem das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Das Verkehrsrecht wird immer komplexer. Rechtsanwalt Becher bringt Sie auch hier durch den Paragraphendschungel. Das Straßenverkehrsrecht (als “Recht auf der Straße”) ist einerseits an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Andererseits findet es aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder in Parkhäusern von Kaufhäusern.

Der anwaltliche Tätigkeitsbereich von Wolfgang Becher beinhaltet alle Rechtsprobleme, die im Straßenverkehr auftreten, also insbesondere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall, aber auch die Vertretung bei verkehrsrechtlichen Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten wie Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsverstoß und natürlich auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot. Ebenfalls darunter fällt die Betreuung bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach dessen Entzug wegen Alkohol, Drogenkonsum oder Unfallflucht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Becher ist das Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem das Einkommensteuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Steuerstrafrecht, Gestaltungsberatungen beim Immobilienerwerb oder bei der Unternehmensnachfolge, Unternehmenssteuer- und Umsatzsteuerrecht und die Vertretung im Steuerstrafverfahren sowie die Teilnahme an Betriebsprüfungen. Rechtsanwalt Becher kann auf eine langjährige berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung zurückgreifen.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Wolfgang Becher ist befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Becher in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Wolfgang Becher, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Außerberufliche Engagements

Mitgliedschaft:
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins

Publikationen
- “Kaufrecht bei Hunden”, erschienen in der 2. Auflage 2006 (eigene Veröffentlichung)
- “Nachbarrecht bei Hunden”, erschienen in der 1. Auflage 2004 (eigene Veröffentlichung)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de