Dagmar Beck

Rechtsanwältin & Mediatorin

Kurzprofil

Die Kanzlei Beck wurde bereits 1980 von Rechtsanwältin Beck in Nürnberg gegründet. Ihre Klientel setzt sich überwiegend aus Privatleuten zusammen. Die Mandanten kommen häufig auf Empfehlung zu ihr. Es ist der Volljuristin wichtig, dass ihre Mandate schnell und zügig bearbeitet werden. Wenn ein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, ist Frau Beck dem Mandanten gegenüber offen.

Ihre Kanzlei versteht sich als Dienstleistungsunternehmen mit der Zielstellung, möglichst außergerichtliche und damit kostengünstige Lösungen für ihre Mandanten zu erreichen. Hierbei ist Qualität für sie oberste Verpflichtung. Sie ist dabei bestrebt, jedem Mandanten eine individuelle und maßgeschneiderte Hilfestellung zu geben. Die Kanzlei zeichnet sich durch kurze Wartezeiten und flexible Terminplanung aus, denn Frau Beck ist es ein großes Anliegen, Gesprächstermine nach Möglichkeit innerhalb weniger Tage zu vergeben und telefonische Rückfragen spätestens nach 24 Stunden zu erledigen. Zügige Hilfe und vertrauensvolle Gespräche bilden dabei die Basis ihrer Rechtsberatung.

Ab Oktober 2006 ist Frau Beck noch besser für Sie erreichbar - Sie finden ihre Kanzlei im Herzen von Fürth in der Rudolf-Breitscheid-Str. 10. Parken können Sie bequem und kostengünstig direkt vor ihrer Kanzlei an der "Kleinen Fürther Freiheit", sowie in den Parkhäusern Friedrichsstraße, Citycenter und Mathildenstraße.

Auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei durch die Innenstadtlage bequem zu erreichen. Am besten nehmen Sie die U-Bahn Linie U1 bis zur Station "Fürth Hauptbahnhof". Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zur Kanzlei. Bushaltestellen der Linien 173, 174, 177, 178 (Haltestelle "Hallstraße" bzw. "Moststraße") befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kanzlei. Innerhalb von Fürth gilt der Kurzstreckentarif "K", von Nürnberg nach Fürth die Zone 200.

Beratungstermine werden montags bis donnerstags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr über das Sekretariat vereinbart.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dagmar Beck
Rudolf-Breitscheid-Str. 10
90762 Fürth
Bayern
Deutschland

Telefon
(09 11) 5 87 58 98
Telefax
(09 11) 7 66 35 68
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaeltin-beck.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Dagmar Beck wurde 1950 in Erlangen geboren. Nach ihrem Abitur studierte sie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte das anschließende Referendariat in Nürnberg. Sie ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Dagmar Beck spricht fließend Englisch und Französisch.

Außerdem ist die Volljuristin auch als Mediatorin tätig. Die dazu erforderliche Ausbildung hat sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation absolviert.

Rechtsanwältin Beck betreut ihre Mandanten seit über 30 Jahren individuell und mit großem persönlichem Engagement. Sie liebt die Begegnung mit Menschen und die Herausforderung, ihnen Wege aus ihren Konflikten aufzuzeigen und sie bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. Frau Beck berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Beck gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Besondere Erfahrungen hat die Rechtsanwältin im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Frau Beck übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Rechtsanwältin Dagmar Beck gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Nach mehrjähriger Tätigkeit im Strafrecht hat sich Rechtsanwältin Beck nun auf den Gewaltschutz spezialisiert. Den gesetzlichen Schutz können alle von häuslicher Gewalt betroffenen Personen beantragen, also Ehe- und Lebenspartner und andere Familienangehörige. Nicht unmittelbar durch das Gewaltschutzgesetz geschützt werden Kinder, die von ihren Eltern misshandelt werden. Zwischen Eltern und Kindern gelten die speziellen Vorschriften aus dem Pflegschaftsrecht, Sorgerecht und Vormundschaftsrecht. Kinder und Jugendliche können so durch Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts Schutz finden.

Außerdem wird Rechtsanwältin Beck auch bei Sexualdelikten — etwa sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung — tätig. Sie wird auch als sogenannte Opferanwältin (“Opferanwalt”) die Nebenklage übernehmen bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder anderen Fällen. Genauso nimmt sie in Adhäsionsverfahren (zivilrechtliche Durchsetzung der Ansprüche von Opfern in Strafverfahren) und im Zivilverfahren die Rechte der Opfer wahr.

Die Volljuristin ist in Konfliktfällen auch als Mediatorin tätig. Besonders bewährt hat sich die Mediation gerade im Familienrecht. Bei allen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftretenden Fragen — wie zum Beispiel zur Höhe des Unterhalts für den anderen Ehegatten und das Kind, zum Sorgerecht und Umgangsrecht, zur Höhe des während der Ehe erzielten Zugewinns sowie zu Ehewohnung und Hausrat — lassen sich mit Unterstützung der Mediatorin gemeinsam oft schneller und kostengünstiger dauerhafte Lösungen erarbeiten, als dies in einem gerichtlichen Verfahren möglich ist. Im Erbrecht hat sich die Mediation zur Vermeidung lang andauernder Prozesse mit ungewissem Ausgang ebenfalls sehr bewährt, etwa bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

In Deutschland gewinnt das Mediationsverfahren mehr und mehr an Bedeutung. Mit großem Erfolg wird es schon seit vielen Jahren in anderen Ländern, vor allem in den USA angewandt. Die Mediation bezieht alle Beteiligten eines Konflikts gleichermaßen in die Konfliktlösung ein und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einer für alle Seiten sinnvollen und akzeptablen Lösung. Mediation ist möglich bei allen Konflikten, welche die Möglichkeit flexibler und individueller Lösungen bieten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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