Christian Wehner
Kurzprofil
Die Kanzlei Wehner in Chemnitz wurde 1997 von Rechtsanwalt Christian Wehner gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch kleine bis mittelständische Wirtschaftsunternehmen.
Die Büroräume sind in der Theaterstraße 50, unweit des Sporthochhauses in Chemnitz. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude und im Parkhaus des Sporthochhauses. Im Übrigen besteht durch die zentrumsnahe Lage ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Büro oder
mit dem Rechtsanwalt persönlich vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung und in Haftsachen auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christian Wehner
- Theaterstr. 50/52
09111 Chemnitz
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- (03 71) 31 34 06 und (01 72) 7
- Telefax
- (03 71) 31 34 08

Fachgebiete/Charakteristika
Christian Wehner wurde 1940 in Halberstadt geboren. Seine Staatsexamen legte er ab nach dem Studium der Rechte an der Humboldt Universität in Berlin. Der Jurist, 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Nach seinem Studium war Rechtsanwalt Wehner in einer renommierten Kanzlei in Meißen tätig. Herr Wehner ließ sich 1997 bewusst als Einzelanwalt
in eigener Sozietät in Chemnitz nieder. Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit ist dem engagierten Juristen wichtig. Rechtsanwalt Wehner sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit des Juristen ist vielseitig, so auch seine Fähigkeiten. Bekannt ist der Rechtsanwalt für sein Verhandlungsgeschick und eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Christian Wehner ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und entsprechend seiner Tätigkeitsschwerpunkte in dessen Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Dadurch erhält Herr Wehner regelmäßig die neuesten Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Rechtsanwalt Wehner berät und vertritt Sie im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht,
Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sowie Jugendstrafrecht.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Wehner liegt auf dem Versicherungsrecht. Hierbei betreut er sowohl Versicherer als Versicherungsnehmer auf den verschiedensten Gebieten wie Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Gebäudeversicherung oder Unfallversicherung. Auch im Straßenverkehrsrecht ist Herr Wehner tätig. Insbesondere das Verkehrsunfallrecht ist hier von Bedeutung. Herr Wehner leistet zuverlässigen Beistand nicht nur dann, wenn
seine Mandanten in Deutschland in einen Unfall verwickelt sind; auch wenn sie mit dem Auto im Ausland unterwegs waren, steht ihnen Christian Wehner zur Seite.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot.
Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Christian Wehner finden die Betroffenen kompetente Beratung.
Ein weites Tätigkeitsfeld für Rechtsanwalt Wehner ist das Straf- und Jugendstrafrecht. Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem
Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Wehner.
Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Christian Wehner. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.
Insbesondere in der Strafverteidigung Jugendlicher ist Rechtsanwalt Christian Wehner erfolgreich und versiert. Das Jugendstrafrecht hält spezielle Rechtsfolgen (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe) für Jugendliche und Heranwachsende bereit, die eine besondere Auseinandersetzung mit der Materie erfordern.
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