Julius Schärdinger

Fachanwalt für Familienrecht

Kurzprofil

Die Kanzlei in Buchloe wurde 1977 von Rechtsanwalt Peter Fischer gegründet. Im Jahr 1983 ist Rechtsanwalt Schärdinger als Sozius eingetreten und führt seit dem Tod von Rechtsanwalt Fischer im Jahr 1988 die Kanzlei alleine weiter.

Zum Mandantenstamm gehören Privatleute aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem mittelständischen Bereich. Die Kanzlei besitzt Kontakte zu Kooperationspartnern und zu einer Steuerberaterkanzlei.

Die Büroräume sind in der Bahnhofstraße. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage gut zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor und hinter dem Kanzleigebäude. Im Übrigen besteht durch die Nähe zum Bahnhof ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr mit Frau Bauer vom Sekretariat vereinbart werden. Sie sind auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Julius Schärdinger
Bahnhofstr. 14
86807 Buchloe
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (8241) 3061
Telefax
+49 (8241) 6994
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Das erste und zweite juristische Staatsexamen legte Julius Schärdinger an der Universität München ab. Seine Referendarzeit absolvierte er in München und Augsburg. Seit 1983 ist Herr Schärdinger als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Seit 1999 ist Rechtsanwalt Julius Schärdinger berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt Für Familienrecht” zu führen. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm wichtig.

Rechtsanwalt Schärdinger berät und vertritt Sie im Familienrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht.

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen.
 
Dazu gehören unter anderem:
• die Beratung zu Kündigung und Räumung
• die Prüfung einer Mieterhöhung
• Einzug von rückständiger Miete
• Prüfung der Betriebskostenabrechnung.

Im Allgemeinen Zivilrecht befasst sich Rechtsanwalt Schärdinger vorwiegend mit Streitigkeiten, die sich aus Kaufverträgen und Werkverträgen (Bauvertrag) ergeben. Ziel seiner Tätigkeit ist es, mit dem jeweiligen Vertragspartner eine außergerichtliche und damit auch kostengünstige Lösung zu suchen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Rechtsanwalt Schärdinger berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass sowie bei der Gestaltung der Erbfolge.
Die anwaltliche Beratung durch Julius Schärdinger hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen bzw. Ihre Ansprüche als Erbe Pflichtteilsberechtigter, oder Vermächtnisnehmer erfolgreich durchzusetzen.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Im Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Schärdinger die Vertretung der rechtlichen Interessen im zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen (bußgeldrechtlichen) Bereich.

Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Julius Schärdinger berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Schärdinger finden Sie Antworten auf Ihre Fragen:

• zu Urlaub und Urlaubsabgeltung
• zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung
• zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht
• zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag,

Fachanwalt

Rechtsanwalt Julius Schärdinger ist seit 1999 befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Julius Schärdinger in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem folgende Problembereiche:

• die Trennung
• die Ehescheidung
• Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt
• Elterliche Sorge / Umgangsregelung
• Ehewohnung / Hausrat
• Eheliches Güterrecht / Zugewinnausgleich

Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Julius Schärdinger, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken und einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen zu suchen.

 

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Schärdinger ist verheiratet und hat zwei Söhne. Seinen freizeitlichen Ausgleich findet er neben der Familie beim Bergsteigen und auf Wanderungen in den Allgäuer Alpen, im Winter beim Skifahren.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1943 Zugriffe seit dem 05.08.2006