Sabine Bamberger

Fachgebiete/Charakteristika

Sabine Bamberger wurde 1965 in Baden-Baden geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg sowie an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht in Nürnberg. Seit 1992 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Seit 2002 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2005 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Bamberger spricht fließend Englisch. Sie ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Zudem ist sie seit 2000 als Schlichterin nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwältin Sabine Bamberger hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Frau Bamberger bei rechtlichen Fragen hinzuzuziehen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Rechtsanwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).

Auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht gehört zum Fachgebiet von Frau Rechtsanwältin Sabine Bamberger. Gerade in diesem Bereich ist die frühzeitige Einschaltung eines Anwaltes sehr zu empfehlen.

Rechtsanwältin Bamberger ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht (Kündigung, Schutzklage, Zeugnis, Lohnklage et cetera). Des Weiteren finden Sie bei ihr Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zu Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zur Zeugnisformulierung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kündigungsschutz.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Sabine Bamberger liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Haftpflichtsachen und Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. So fallen hierunter zum Beispiel Verkehrshaftpflichtsachen, die mit der Verkehrsunfallregulierung sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld einhergehen. Bei allen Fragen zur Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung oder Krankenversicherung finden Sie in Rechtsanwältin Bamberger eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie vertritt ihre Mandanten auch, wenn berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit). Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Frau Bamberger ihren Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Sabine Bamberger
Dürrenhofstr. 4
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland

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Telefax
(09 11) 9 46 46-49
E-Mail
Kontakt aufnehmen
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http://www.anwaelte-bayern.com


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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