Sonja Falcke-Oppermann

Fachgebiete/Charakteristika

Sonja Falcke-Oppermann wurde 1959 in Hildesheim geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Das Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Schleswig. Seit 1989 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Frau Falcke-Oppermann ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch und Französisch.

Rechtsanwältin Falcke-Oppermann ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Außerdem ist sie beim Strafverteidigernotruf tätig und Schlichterin an der Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz.

Rechtsanwältin Falcke-Oppermann ist im Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht tätig. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Strafrecht bedeutet nicht nur Verfahren wegen Diebstahl und Körperverletzung oder gar wegen Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand bei Frau Falcke-Oppermann zu holen. Darüber hinaus übernimmt sie schwerpunktmäßig Verteidigungen, die einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffen. Schon das Ermittlungsverfahren kann mit großen Unannehmlichkeiten und Peinlichkeiten verbunden sein. Da Frau Falcke-Oppermann Erfahrung im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft hat, kann sie Ihnen helfen, durch frühzeitiges Einschreiten drohende Unannehmlichkeiten und Zwangsmaßnahmen abzuwenden.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwältin Falcke-Oppermann zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Sie wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol oder Drogen am Steuer wird die engagierte Rechtsanwältin die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Im Ausländerrecht und Asylrecht geht es ihr darum, die Rechte ausländischer Staatsangehöriger mit Nachdruck gegenüber den deutschen Behörden und Gerichten zu vertreten. Das Ausländerrecht regelt die Einreise (Visum/Visa) und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Die meisten Vorschriften sind im Aufenthaltsgesetz enthalten, das neben Einreise und Aufenthalt auch die Regeln über den Familiennachzug, den Zugang zum Arbeitsmarkt, die Abschiebehaft, die Aufenthaltsbeendigung/Abschiebung und die Integrationsvorschriften enthält. Daneben gibt es noch Vorschriften für Personen, die ausreisepflichtig sind und aus verschiedensten Gründen nicht ausreisen können und daher eine Duldung erhalten. Herausgebildet haben sich hier folgende Bereiche: Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung, Aufenthaltsgenehmigung für leitende Angestellte und Geschäftsführer, Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Visumserteilung zu Studienzwecken, Flüchtlingsrecht, Schutz vor Ausweisung und Abschiebung oder Befristung von Ausweisung und Abschiebung.

Daneben gibt es auch eine Vielzahl von bundesdeutschen Rechtsverordnungen, die Sonderfälle oder einzelne Bereiche wie etwa das Arbeitserlaubnisrecht regeln. Trotz der angeblichen Vereinfachung des Ausländerrechts durch das Zuwanderungsgesetz existieren derzeit circa 40 unterschiedliche Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis sowie die neue Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG), die je nach Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer und möglichen Beschränkungen unterschiedlichen Regeln unterliegen. Dazu kommt, dass das Ausländerrecht fast tagtäglich von Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs, des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deutscher Gerichte ergänzend geprägt und teilweise verändert wird. Es ist also für den betroffenen Ausländer fast nicht mehr möglich, seine Rechte gegenüber der Ausländerbehörde selbst wahrzunehmen und durchzusetzen. Rechtsanwältin Falcke-Oppermann bietet Ihnen kompetente und individuelle Rechtsberatung auf den verschiedenen Gebieten des Ausländer- und Asylrechts.

Da es Sonja Falcke-Oppermann am Herzen liegt, Menschen in Konfliktsituationen zu helfen, hat sie einen Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht. Vor einer Eheschließung informiert sie Sie zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, zum Ehevertrag und welche Formerfordernisse zu beachten sind. Kernpunkt des Familienrechts sind alle Fragen, die sich mit der Ehescheidung beschäftigen. Dazu gehören die Voraussetzung für eine Scheidung, das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, der Versorgungsausgleich sowie Ehewohnung und Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Falcke-Oppermann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Sonja Falcke-Oppermann
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90402 Nürnberg
Bayern
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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