Klaus Müller

Fachgebiete/Charakteristika

Klaus Müller wurde 1954 nördlich von Freiburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und absolvierte das anschließende Referendariat am OLG Karlsruhe. Seit 1983 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 2004 hat er die Berechtigung erworben, den Titel “Fachanwalt für Steuerrecht” zu führen. Herr Müller spricht fließend Englisch.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie in dessen Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung.

Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Klaus Müller auf die Vertretung in steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen sowie wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich spezialisiert. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Müller regelt bei Bedarf sämtlichen Schriftverkehr mit den Behörden und Gerichten, gewährleistet die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Betreuung der Mandate auch aus anderen Rechtsgebieten (zum Beispiel Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht) und berät Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie gemeinnützige Gesellschaften. Ferner übernimmt er die Verteidigung im Falle eines Steuerstrafverfahrens, wenn Steuerstraftaten im Unternehmen oder im privaten Bereich vorliegen. Unter den Bereich des Steuerrechts fällt ebenfalls das Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht, auf deren Basis unter anderem die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder andere vielfältige und komplexe Veränderungen vorgenommen werden können. Durch die eigene Steuerabteilung innerhalb der Kanzlei bekommen Sie somit eine Interessenbearbeitung komplett aus einer Hand.

Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Müller umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Müller ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen. Selbstverständlich vertritt Herr Müller Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht. Die Vertretung der Interessen durch Rechtsanwalt Müller erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt Müller hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Die Schuldnerberatung im Bereich der Verbraucherinsolvenz beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Doch auch im Fall des nicht auszuschließenden Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen steht Ihnen Rechtsanwalt Müller als Ratgeber im Verbraucherinsolvenzverfahren und der sich anschließenden Periode der Restschuldbefreiung zur Seite. Hierbei übernimmt er auch die umfangreichen Dokumentationspflichten und überprüft die von Ihnen bei Gericht und gegenüber dem Treuhänder vorzunehmenden Erklärungen.


 

Fachanwalt für Steuerrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de