Dr. Stefan Oppermann
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Oppermann wurde 1959 in Hildesheim geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und schloss das anschließende Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig ab. Seine Promotion behandelt das Speditionsrecht. Von 1988 bis 1993 arbeitete er als Geschäftsführer verschiedener mittelständischer Unternehmen sowie im Bereich Privatisierung von Firmen in den neuen Bundesländern. Seit 1993 ist Dr. Stefan Oppermann als Rechtsanwalt zugelassen. 1995 wurde er als Insolvenzverwalter und Insolvenzgutachter bei bisher vier Insolvenzgerichten in Nordbayern bestellt. 2001 wurde er Fachanwalt für Insolvenzrecht. Herr Dr. Oppermann ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Dr. Oppermann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins, im Verband der Insolvenzverwalter Deutschland und in der Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim-Management (BRSI).
Er spricht fließend Englisch und Französisch und hat bereits mehrere Schriften zum Insolvenzrecht publiziert.
Herr Dr. Oppermann ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Dr. Oppermann hat jahrelange Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Sanierer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig.
Das Handelsrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist als spezielles Recht für Kaufleute auf die besonderen Bedürfnisse des Geschäftsverkehrs zugeschnitten. Es ergänzt das allgemeine Vertragsrecht und ist deswegen ebenfalls für Gewerbetreibende von erheblicher Bedeutung. Rechtsanwalt Dr. Oppermann berät und vertritt mittelständische Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen aus diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählen rechtliche Beziehungen zu inländischen und ausländischen Kunden und Wettbewerbern, die Gestaltung und Durchsetzung von Vertriebsvertag und Liefervertrag, Leasingvertrag und Franchisevertrag sowie insbesondere Handelsvertretervertrag und Vertragshändlervertrag.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Stefan Oppermann
- Dürrenhofstr. 4
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (09 11) 9 46 46-0
- Telefax
- (09 11) 9 46 46-49

- Homepage
- http://www.anwaelte-bayern.com
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


