Reinhard Perlet
Kurzprofil
Die Kanzlei Perlet und Theis wurde 1983 von Rechtsanwalt Reinhard Perlet gegründet. Zunächst war der Jurist als Einzelanwalt tätig. Seit über zehn Jahren vervollständigt Rechtsanwältin Luise Theis die Kanzlei, die sowohl Privatleute wie auch Unternehmen betreut.
Die Kanzlei steht für qualifizierte und gründliche Beratung und Rechtsvertretung. Reinhard Perlet ist Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht, seine Kollegin Luise Theis Fachanwältin für Familienrecht. Ein breites und fundiertes Beratungsspektrum aus einer Hand ist das Merkmal der Kanzlei. Dies wird verstärkt durch die Kooperation mit den Rechtsanwälten Lippl (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht), Gailer und Betz (Fachanwalt für Arbeitsrecht).
Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr. Freitags hat die Kanzlei von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Absprache können Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten abgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Beratung in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden zu lassen.
Auf der kanzleieigenen Homepage (www.kanzlei-perlet) können sich Interessierte zusätzlich informieren.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Reinhard Perlet - Bahnhofstr. 7
94469 Deggendorf
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (09 91) 40 80
- Telefax
- (09 91) 40 89

- Homepage
- http://www.kanzlei-perlet.de
Fachgebiete/Charakteristika
Reinhard Perlet studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Dort absolvierte er ebenfalls sein Referendariat. Seit 1979 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1983 in eigener Kanzlei. Er ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1999 erwarb er die Fachanwaltschaft für Strafrecht, 2005 die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Perlet ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Tätigkeitsschwerpunkte von RA Perlet sind Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Herr RA Perlet verteidigt auf dem Gebiet des Strafrechts vielfältig, insb. Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Betrugsdelikte (auch Bafög, Arbeitslosengeld, Versicherungsbetrug), Diebstahlsdelikte, Verkehrsdelikte (Alkohol- und Drogenfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht), Sexualdelikte (nötigung und Vergewalting).
Auch im Jugendstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht (insb. verspätete Insolvenzanmeldung, Bankrott, Betrug) verteidigt Herr RA Perlet aktiv.
Im Verkehrsrecht setzt sich Herr RA Perlet z. B. bei der Schadensregulierung infolge eines Unfalls oder bei der Geltendmachung bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Schäder bzw. der beteiligten Versicherungsgesellschaft für Sie ein.
Bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Verkehr (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung, Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes, 0,5-Promille-Grenze mit Fahrverbot etc.) betreut Sie Herr RA Perlet engagiert und verteidigt Sie auch in einem anschließenden Bußgeldverfahren.
Im Arbeitsrecht vertritt Herr RA Perlet im wesentlichen die Arbeitnehmerseite. Herr PA Perlet beantwortet Unklarheiten zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Arbeitszeugnis, Abmahnung und Kündigung, Urlaubsregelung, Bewerbung und Lohn-/Gehaltsabrechnungen. Ebenso lässt er Probleme, die sich zu Betriebsrat, Sozialplan, Tarifvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Kündigungsschutz, Lohnzahlung oder Lohnfortzahlung ergeben. Bei notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzungen übernimmt Herr RA Perlet die Vertretung vor dem jeweiligen Arbeitsgericht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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