Axel Kampf
Kurzprofil
Die Kanzlei Kampf in Rosenheim wurde 1999 von Rechtsanwalt Axel Kampf gegründet. Zuvor unterhielt RA Kampf von 1981 – 1999 eine Kanzlei in München, die von seinem Sohn, Rechtsanwalt Boris Kampf übernommen wurde.
Herr Kampf berät und vertritt seine Mandanten in Angelegenheiten aus dem zivilrechtlichen Bereich. Privatleute suchen seine Rechtsberatung überwiegend im Vertragsrecht, Verbraucherinsolvenzrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie im Verkehrsrecht und Miet- und Pachtrecht. Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben werden von Rechtsanwalt Kampf in den Bereichen Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Forderungseinzug, Speditionsrecht und Wettbewerbsrecht unterstützt. Bei Bedarf ist auch eine Rechtsberatung in weiteren Rechtsgebieten möglich. Herr Kampf teilt sich die Kanzleiräume mit Rechtanwalt Meissner und arbeitet mit diesem Hand in Hand.
Weitere Kollegen werden hinzukommen.
Die Kanzlei liegt in der Münchner Straße, einer der Hauptverkehrsstraßen in Rosenheim. Direkt vor den Büroräumen ist eine Bushaltestelle, und auch der Hauptbahnhof ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. Termine außerhalb dieser Zeiten können mit Rechtsanwalt Kampf selbstverständlich individuell vereinbart werden. Eine rasche und flexible Beratung steht bei der Terminierung stets im Vordergrund. Für Firmen sowie Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen die Kanzlei nicht mehr selbst aufsuchen können, besteht außerdem die Möglichkeit, sich bei einem Hausbesuch beraten zu lassen.
Axel Kampf pflegt eine enge Kooperation mit seinen Söhnen Boris und Sascha Kampf in München, die ebenfalls als Rechtsanwälte tätig sind.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Axel Kampf
- Münchener Str. 30/IV
83022 Rosenheim
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (0 80 31) 1 41 03
- Telefax
- (0 80 31) 1 47 58

- Homepage
- http://www.rak-net.com
Fachgebiete/Charakteristika
Axel Kampf wurde 1950 in Uhlstädt in Thüringen geboren. Nach seinem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Referendariat absolvierte er ebenfalls in der Bayerischen Landeshauptstadt München. Er ist an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Kampf spricht Englisch.
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Kampf liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Themen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Gewährleistungsrecht (Mängelbeseitigung, Rückabwicklung von Verträgen) Zwangsvollstreckungsrecht (Forderungseinzug, Inkasso), Werkvertragsrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Produkthaftungsrecht. Rechtsanwalt Kampf hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht behilflich. Hier spielt oft die Einhaltung von kurzen Fristen eine erhebliche Rolle.
Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Im Zivilrecht befasst sich Herr Kampf auch mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, worunter die Verkehrsunfallregulierung fällt. Dies bedeutet genauer, dass er Schadensersatzansprüche in Form der Regulierung des Unfallschadens am Pkw, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Versicherern geltend macht und durchsetzt. Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch die Bearbeitung von anderen Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu dichten Auffahrens oder Falschparkens, wird von dem Juristen übernommen.
Strafrechtlich ist vor allem der Bereich der Trunkenheitsfahrt der fahrlässigen Körperverletzung oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis von Bedeutung.
Jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Soll man einen Ehevertrag und eine Scheidungsvereinbarung schließen? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Wie steht es mit der Altersversorgung? Auf diese und weitere Fragen kann Rechtsanwalt Kampf für Sie eine Antwort finden. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren aber auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.
Im Mietrecht ist Herr Kampf unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr einer Forderung (Mietzins, Kaution) oder Mietminderung, Anzeige der Mietmängel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung und Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Im Kaufrecht treten Käufer oder Verkäufer an Rechtsanwalt Axel Kampf heran, wenn es etwa um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch oder um die Durchsetzung einer Kaufpreisanfechtung geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, so steht der Jurist seinen Klienten bei der Rückabwicklung des Vertrages kompetent zur Seite.
Rechtsanwalt Kampf übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwalt Kampf von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzugsschaden begleichen. Rechtsanwalt Kampf wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren und, bei Widerspruch, das spätere streitige Verfahren beim Amtsgericht oder Landgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.
Das Speditionsrecht und Logistikrecht sind Teil des Transportrechts. Dieser Teilbereich verdient besondere Erwähnung, weil er vom praktischen Inhalt her bei weitem nicht auf den reinen Gütertransport beschränkt ist. Derzeit entwickelt sich die Speditionsbranche zu einer immer komplexeren Logistikbranche fort. Der klassische Spediteur muss heute für seinen Kunden immer weitergehende Aufgaben übernehmen, die über die frühere Aufgabe des Spediteurs — Organisation des Transports — weit hinausgehen und in den Warenvertrieb hineinreichen. Der erweiterte Aufgabenbereich des Spediteurs ist vom rechtlichen Rahmen her nicht ohne weiteres von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der CMR abgedeckt. Damit treten neue Haftungsrisiken auf. Kommt es zum Streit, steht Ihnen Axel Kampf zur Verfügung, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Zudem ist Herr Kampf auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Da in unserer Gesellschaft immer mehr kopiert und gefälscht wird, hat die Sicherung von Produkten und Innovationen sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb einen hohen Stellenwert. In diesem Rahmen spielen Marken und Zeichen als Qualitäts- und Garantiekennzeichen für Waren und Dienstleistungen eine bedeutende Rolle. Herr Kampf berät und betreut Private sowie Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei Entscheidungen über Werbemaßnahmen und Marketingstrategien, Verteidigung und Verwertung von Marken sowie Zeichen.
Außerdem setzt sich Rechtsanwalt Kampf neben der Verteidigung in Strafsachen wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Drogenhandel, Totschlag u. a. auch mit dem Strafvollstreckungsrecht auseinander. Das Strafvollstreckungsrecht bezeichnet das Recht bei der Vollstreckung eines nach einer Straftat ergangenen Strafbefehls oder in einem Strafprozess ergangenen strafrechtlichen Urteils. Dabei bedeutet Strafvollstreckung die Erzwingung der Durchführung der durch die Strafe definierten Maßnahme durch staatliche Organe. Beispiele einer Strafvollstreckung sind Sicherheitsleistung im Strafverfahren, Verhaftung, Durchsetzung, Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe (einschließlich Vollzugsgestaltung, Vollzugslockerungen, etwaiger vorzeitiger Reststrafaussetzung zur Bewährung und anschließender Bewährungskontrolle).
Anwaltlicher Hilfe bedürfen vor allem die in den Justizvollzugsanstalten Inhaftierten bei ablehnenden Entscheidungen der Anstaltsleitung über Haftbedingungen u. ä.
Rechtsanwalt Kampf ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), im Arbeitskreis Strafverteidiger des DAV, im Anwaltsverein Rosenheim sowie in der Initiative Bayerischer Strafverteidiger.
Publikationen
Rechtanwalt Axel Kampf hat bereits mehrere Schriften veröffentlicht.
Zum Straf- und Strafvollstreckungsrecht:
- - Anmerkung zur Entscheidung des OLG Nürnberg NStZ 1986, 576 (Mitgliedschaft in einer Gefangenengewerkschaft, Aushändigung des “SOL-Infos” an Inhaftierte) in INFOStVollzR 1986, 489
- “Als Anwalt von Gefangenen” in INFOStVollzR 1987, 223
- Rechtliche Tipps, Handlungs- und Antragshilfen für Inhaftierte im “SOL-Info” 1985 - 1989
Zur Schuldenregulierung:
- “Schulden, wie bekomme ich sie in den Griff?” Broschüre, 1999, 1. Auflage erschienen im Selbstverlag der SDV GmbH
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


