Kristina Neumann

Fachgebiete/Charakteristika

Kristina Neumann wurde 1968 in Seeheim-Jugenheim geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Den Referendardienst leistete sie in Ellwangen. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 1997. Seit 2000 ist Rechtsanwältin Neumann Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Sie kann für ihre Mandanten auch in Englisch korrespondieren.

Frau Neumann ist im Vorstand des Aalener Arbeitskreises Ausländer-Inländer. Dieser Verein möchte allen interessierten Bürgern unabhängig von ihrer Herkunft eine Basis für eine bessere Integration bieten.

Frau Neumann ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Verwaltungsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.

So ist zum Beispiel das öffentliche Baurecht vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts sowie Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwältin Neumann vertritt Ihre Interessen in Fragen rund um das öffentliche Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.

Besondere Erfahrungen hat die Rechtsanwältin im Erbrecht. Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt. Frau Neumann übernimmt sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Die praktischen Erfahrungen haben Rechtsanwältin Neumann gezeigt, dass handschriftliche Testamente häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind. Wer sich bei der Errichtung eines Testaments anwaltlich beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen kann und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird. Die regelmäßige Pflege und Überprüfung von Testament oder Erbvertrag sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Verhältnisse im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Die Betreuung durch Rechtsanwältin Neumann auf dem Gebiet des Mietrechts beinhaltet das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Zeitgenosse, der Mieter als Querulant oder säumiger Zahler. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mängel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Beim Abschluss von Mietverträgen sind Fehler schnell gemacht; bei der Mietminderung schießen die Mieter oft weit über das Ziel hinaus oder die Kündigung wird vom Vermieter nicht ordnungsgemäß begründet. Da diese wie auch viele andere mietrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar. Rechtsanwältin Neumann berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Mietvertrag bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.

Ein weiteres Gebiet, auf dem sich Frau Neumann umfangreich auskennt, ist das gewerbliche Mietrecht, das wesentlich individueller gestaltet werden kann als das Privatmietrecht. Für die Anmietung von Gewerberaum wird in der Regel ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Der Mietvertrag und die verhandelte Miethöhe haben erheblichen Einfluss auf Ihre Fixkosten. Daher sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig von Frau Neumann prüfen lassen. Wichtiger Bestandteil eines Gewerbemietvertrages ist die Mietdauer und somit die Frage, ob man einen Vertrag auf unbestimmte Dauer oder für einen befristeten Zeitraum abschließt. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. Ein Mietvertrag über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf zudem der Schriftform für seine Wirksamkeit.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat. Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Frau Neumann mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt.

Da Behandlungsfehler häufig nicht nur körperliche, sondern vor allem auch seelische Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Häufig müssen sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden.

In diesem Rechtsgebiet werden jedoch nicht nur die Patienten vertreten, sondern auch Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen. Mitunter ist es nämlich so, dass nicht dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, sondern dass der menschliche Körper einfach nicht mehr zu heilen war. Mancher Patient möchte jedoch diesen Mangel nicht wahrhaben und sucht daher einen Schuldigen — in diesem Fall häufig der Arzt — und wirft ihm eine Fehlbehandlung vor, da er sich mit seinem Schicksal nicht abzufinden vermag. Stellt daher ein Patient ungerechtfertigte Forderungen gegenüber einem Arzt, wird Rechtsanwältin Neumann auch hier tätig, um diese Ansprüche abzuwehren.


 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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