Ingrid Kursch-Druwe

Fachgebiete/Charakteristika

Ingrid Kursch-Druwe wurde 1956 in Zülpich geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Den Referendardienst leistete sie in Ellwangen. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 1991. Seit 2000 ist Rechtsanwältin Kursch-Druwe Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Sie kann für ihre Mandanten auch in Französisch und Englisch korrespondieren.

Frau Kursch-Druwe ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.

Frau Kursch-Druwe berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung. Zum Fachgebiet der Rechtsanwältin gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Im Zentrum ihrer Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall. Die Juristin bildet sich in diesem Rechtsgebiet stetig weiter. Sie gewährleistet nicht nur eine hochkompetente Rechtsberatung, sondern kann dadurch auch gesetzliche Weiter- und Neuentwicklungen abschätzen und Sie damit auch über den Tag hinausreichend beraten.

Schließlich steht die erfahrene Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Dieses Rechtsgebiet wird häufig als Allgemeines Zivilrecht bezeichnet. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, die Rechtsanwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch.

Des Weiteren ist Ihnen die Rechtsanwältin bei allen Fragen aus dem Versicherungsrecht behilflich. Die Beratung und Vertretung umfasst hier die Gebiete Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung. Allen gemein ist die häufige Weigerung der Versicherungsträger, im Schadensfall die Regulierung zu übernehmen. Rechtsanwältin Kursch-Druwe führt daher auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und kümmert sich um die Beiholung notwendiger Gutachten.

Frau Kursch-Druwe ist außerdem Ihre kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die eigentlich schönste Zeit des Jahres geht, nämlich den Urlaub. Die erfahrene Rechtsanwältin vertritt Sie sowohl gegen den Reiseveranstalter, die Deutsche Bahn oder eine Fluggesellschaft und macht Ihre Ansprüche geltend.

Aufgrund einer mittlerweile sehr umfangreichen Rechtsprechung informiert Sie die Rechtsanwältin über Ihre Erfolgsaussichten, einen Reisepreis zu mindern und Geld zurückzufordern, oder über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von einer Reise zurücktreten zu können. Eine Minderung kann zum Beispiel dann gerechtfertigt sein, wenn die Unterkunft schlechter als im Vertrag beschrieben war oder wenn Lärm im Hotel oder ein schmutziger Strand das Urlaubsvergnügen getrübt haben. Schwieriger ist es in der Regel, aufgrund einer schlechten Verpflegung eine Reisepreisminderung durchzusetzen. Ist das Gepäck verloren gegangen, auf dem Transport beschädigt worden oder zu spät angekommen, vertritt Frau Kursch-Druwe Sie gegenüber der Fluggesellschaft. Mitunter streiten Reisende und Reiseunternehmen aber auch über einen Reiserücktritt. Dabei ist ein häufiger Streitpunkt, ob bei Naturkatastrophen tatsächlich eine sogenannte höhere Gewalt vorliegt. Auch politische Entwicklungen, etwa ein Anschlag auf Touristen am geplanten Urlaubsort, berechtigen in der Regel zum Rücktritt von der Reise.

Ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Landwirtschaftsrecht. Bereits seit vielen Jahren ist die praktische Anwaltstätigkeit von Rechtsanwältin Kursch-Druwe von der Landwirtschaft im Umkreis geprägt, und auch heute noch ist die Beratung der Landwirte zu allen Fragen rund um die Erzeugung und den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ein wichtiger Aspekt der Beratungstätigkeit. Zu diesem Rechtsgebiet gehören alle Rechtsmaterien, welche die spezifische Tätigkeit von Landwirten und landwirtschaftlichen Unternehmen bestimmen. Die Beratung im Landwirtschaftsrecht umfasst daher sämtliche Bereiche des Rechts, die einen spezifischen Bezug zu den Besonderheiten der Landwirtschaft aufweisen. Darunter fallen das landwirtschaftliche EU-Prämienrecht, das Milchquotenrecht sowie das Zuckerrübenrecht, die Vertretung in Widerspruchsverfahren und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten, das landwirtschaftliche Grundstücksrecht, das Kreditsicherungsrecht für landwirtschaftliche Betriebe, das Pachtrecht bezogen auf Landflächen, aber auch auf landwirtschaftliche Betriebe. Auch bei einer Hofübergabe kommt es regelmäßig zu Problemen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ingrid Kursch-Druwe
Spitalstraße 35
73479 Ellwangen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7961) 9850-0
Telefax
+49 (7961) 9850-50
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.boecker-weber.de


 
 

513 Zugriffe seit dem 01.08.2006