Hans-Werner Boecker

Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Werner Boecker wurde 1944 in Hagen geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Den Referendardienst leistete er in Ellwangen. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er bereits 1973. Rechtsanwalt Boecker ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Er kann für seine Mandanten auch in Englisch korrespondieren.

Seit 1981 ist Herr Boecker im Stadtrat von Ellwangen tätig.

Rechtsanwalt Boecker hat sich umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht angeeignet. Hier berät und vertritt er umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung einer Gesellschaft (beispielsweise GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Boecker erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Boecker ist das Insolvenzrecht. Er hat jahrelange Erfahrung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter und Sanierer von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance des Unternehmenserhalts. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig.

Im Immobilienrecht regelt Herr Boecker sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Grundstückskaufverträgen, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art. Außerdem steht Herr Boecker seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Eigentumsübertragung et cetera.

In einem weiteren Schwerpunkt betreut Rechtsanwalt Boecker das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten vielfach ungeahnten Problemen ausgesetzt. Die rechtlich effiziente Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ebenso wie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wird hier kompetent betreut. Rechtsanwalt Boecker ist bei der Absicherung der von Architekten zu erbringenden Vorleistungen behilflich. Er unterstützt den Architekten bei der Sicherung seiner Honorarforderungen. Schließlich ist Rechtsanwalt Boecker auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von ungerechtfertigten Honorarforderungen von Architekten behilflich. Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob ein Architekt für Baukostenüberschreitungen oder Mängel in der Planung und Bauaufsicht in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche sind vielfach mit der Haftpflichtversicherung des Architekten abzuhandeln.

Im Allgemeinen Zivilrecht ist Rechtsanwalt Boecker überwiegend im Werkvertragsrecht, Kaufrecht und Erbrecht tätig. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden.


 

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