Axel Weisbach

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde bereits 1953 von den Rechtsanwälten Wiedemann und Dr. Gruno gegründet. 1967 trat Rechtsanwalt Jürgen Weisbach in die Kanzlei ein. Nach dem Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Michael Scheerschmidt 2001 folgte im Januar 2002 der Eintritt von Rechtsanwalt Axel Weisbach.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weisbach & Scheerschmidt ist vorwiegend auf den Gebieten Zivilrecht und Verwaltungsrecht tätig. Zum Mandantenstamm zählen Versicherungen, Unternehmen aus der Region sowie Städte und Gemeinden aus ganz Schwaben. Aber auch private Mandanten werden in zahlreichen Rechtsangelegenheiten betreut. Hierfür können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr Termine mit dem Sekretariat oder den Juristen selbst vereinbart werden. Bei Bedarf sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei liegt im Zentrum von Augsburg, in unmittelbarer Nähe zu Gericht und Stadttheater. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Büroräume über die Haltestellen “Theater/Alter Justizpalast” oder “Königsplatz”, die von verschiedenen Bus- und Straßenbahnlinien angefahren werden. Wenige Meter vom Kanzleigebäude entfernt ist das Parkhaus “Schaezlerstraße”. Weitere Parkmöglichkeiten (Parkschein) bestehen in der Holbeinstraße.

Durch die Mitgliedschaft in der DIRO, einer Deutschen und Internationalen Rechtsanwaltsorganisation, ist es der Kanzlei Weisbach & Scheerschmidt möglich, auch eine qualifizierte überörtliche Vertretung, sowohl im Inland als auch Ausland, zu gewährleisten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Axel Weisbach
Schaezlerstr. 13
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (821) 45402-10
Telefax
+49 (821) 45402-60
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-weisbach-coll.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Axel Weisbach wurde 1973 in Augsburg geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der dortigen Universität. Danach war er als Rechtsreferendar in Augsburg und San Diego/USA tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte am 31.01.2002 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Weisbach ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Axel Weisbach vertritt und berät seine Mandanten insbesondere im Beamtenrecht, Dienstrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und öffentlichen Baurecht.

Axel Weisbach ist ein Spezialist für das Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Land Bayern, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Auch hier ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Beistandes zu versichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oft vermieden werden.

Innerhalb des Verwaltungsrechts liegt ein besonderer Schwerpunkt im öffentlichen Beamtenrecht und Dienstrecht, also bei allen Fragen rund um das Beamtenwesen, Ernennung, Beförderung, Beurteilung, Besoldung, Versetzung und Disziplinarverfahren. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrades oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Rechtsanwalt Axel Weisbach begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen.

Sie brauchen eine Baugenehmigung? Ihr Nachbar möchte ein Vorhaben umsetzen, wogegen Sie erhebliche Bedenken haben? Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt sieht einen Park mit mehreren Windkraftanlagen vor? Rechtsanwalt Axel Weisbach vertritt Ihre Interessen rund um das Baurecht und begleitet Sie vom Antrag bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit. Unter anderem beschäftigt er sich auf dem Gebiet öffentliches Baurecht mit dem Baugenehmigungsrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht, Denkmalschutzrecht und Lärmschutz/Immissionsschutz.

Im Übrigen ist Rechtsanwalt Weisbach im Arbeitsrecht tätig. Hier berät und vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten wie beispielsweise darüber, wie Ihr Arbeitsvertrag auszulegen ist, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Abmahnung, Änderungskündigung oder Kündigung bei und vertritt Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de