Jochen Strößner

Fachgebiete/Charakteristika

Jochen Strößner wurde 1956 in Naila/Oberfranken geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seine Referendarausbildung leistete Herr Strößner in Nürnberg. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1987. Jochen Strößner ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Jochen Strößner betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht und Steuerstrafrecht.

Das Arbeitsrecht findet immer dann Anwendung, wenn ein Dienstverpflichteter (Arbeiter/Angestellter) einem Dienstberechtigten (Arbeitgeber) in persönlicher Abhängigkeit Arbeit zu leisten hat. Es enthält öffentliches und privates Recht. Es ist beispielsweise öffentliches Recht, wenn es die Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer (zum Beispiel Gewerkschaft) und der Arbeitgeber (etwa Unternehmerverband) und ihre Rechtsbeziehungen zueinander betrifft. Es ist Privatrecht, soweit es die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer/Angestellten und Arbeitgeber regelt, beispielsweise die Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen, oder auch die Frage, ob Überstunden ohne finanziellen oder zeitlichen Ausgleich geleistet werden müssen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.

Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen ebenfalls die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, die Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung und die Erstellung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Herr Strößner, den Streit auf eine sachliche Ebene zu bringen, um ihn zu lösen. Der Jurist betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Einen Bereich mit ständig zunehmendem Regelungsbedarf stellt das Wirtschaftsrecht dar. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts zählen zum Beispiel die unternehmensrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Beratung einer GmbH ist für den richtigen und erfolgreichen Einsatz des Kapitals erheblich. Fragen zur Gestaltung der Satzung, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, zu Gesellschafterversammlung und Organstellung sowie etwa zum Anstellungsverhältnis eines Geschäftsführers bedürfen ebenso einer korrekten Beantwortung wie Fragen zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern oder zur Haftung der Gesellschafter in einer Vorgründungsgesellschaft oder Vor-GmbH.

Ziel der unternehmensrechtlichen Beratung ist es, vorausschauend tätig zu sein, um langwierige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ebenso geht es darum, Firmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite zu stehen. Die Gestaltung von klaren und rechtssicheren Vertragsklauseln in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder als Individualvereinbarung ist die Grundvoraussetzung, um das Risiko späterer Streitigkeiten zu minimieren. Lässt sich der Streit nicht mehr vermeiden, werden von Rechtsanwalt Strößner Strategien zur Streitbeilegung entwickelt. Zum Beratungs- und Handlungsspektrum zählen ferner Namensschutz und Firmenschutz, Schutz von Produkten und Ideen sowie die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.

Der Straßenverkehr umfasst viele Probleme. Jeder Bürger begibt sich täglich in den Straßenverkehr, wobei vielfältige rechtliche Parameter diesen regeln. Dies beginnt schon bei der Frage, wer eine Straße wie nutzen darf, geht weiter mit der Fragestellung, was passiert, wenn man sich nicht richtig im Straßenverkehr verhält und welche Sanktionen dann für den Fehlverhaltenden zu erwarten sind. Am meisten Probleme gibt es dann, wenn tatsächlich ein Verkehrsunfall eingetreten ist oder aber im Rahmen des Transportes im Straßenverkehr es dort zu Fehlleistungen der Transportleistung gekommen ist. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen, zum Beispiel das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Lassen Sie sich hier umfassend von Rechtsanwalt Strößner beraten.

Rechtsanwalt Strößner absolvierte 1990 einen einjährigen Steuerberaterlehrgang. Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine intensive steuerjuristische Aufarbeitung im Vorfeld würde frühzeitig Chancen und Risiken offenlegen und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise anbieten. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besondern Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium.

Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, beispielsweise bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst das juristische Feld Herrn Strößners Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) und zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Rechtsanwalt Jochen Strößner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.


 

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Außerberufliche Engagements

Privat entspannt Herr Strößner beim Segeln und Radfahren. Außerdem interessiert er sich für Oldtimer und Kunst.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de