Wolfgang Krauß
Fachgebiete/Charakteristika
Wolfgang Krauß wurde 1957 in Hof geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem anschließenden Referendarsdienst in Nürnberg absolvierte Herr Krauß zunächst eine Trainee-Ausbildung bei einer Bank. Im Anschluss daran war er bis März 1991 als Zweigstellenleiter tätig. Danach gab er bis 1997 Ausbildungslehrgänge in den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern für Bürger im Raum Chemnitz. Im März 1992 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Krauß spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Wolfgang Krauß berät und vertritt Sie im Steuerrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Werkvertragsrecht.
Rechtsanwalt Wolfgang Krauß übernimmt Ihre Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach sind der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden vorwiegend Patienten, aber auch Ärzte beraten und vertreten.
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der “Agenda 2010” oder “Hartz IV”, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Wolfgang Krauß durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Wolfgang Krauß hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Wolfgang Krauß einzuschalten. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Anwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen.
Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).
Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Auch hier steht Ihnen Wolfgang Krauß gerne hilfreich zur Seite. Wenn Sie wissen möchten, was für Konsequenzen Ihr letzter Verkehrsverstoß wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer haben kann, nutzen Sie den Service von Wolfgang Krauß.
Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Krauß als Vorsitzender eines kleinen Haus- und Grundbesitzervereins in Chemnitz.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Wolfgang Krauß - Kanzlerstraße 65
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Spezialitäten
Nichts im Bereich der Berührungen zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit Fragen des Steuerrechts auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat, weiß, dass am Ende immer das Gefühl übrig bleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde.
Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es Hunderttausende verschiedener Steuergesetze, Verordnungen zu deren Ausführung, Richtlinien zur inhaltlichen Auslegung und Erlasse der Finanzbehörden zur Anwendung der Rechtsnormen durch die Finanzämter gibt. Und täglich ergänzt der Gesetzgeber durch seine Regelungswut diese Masse an Vorschriften noch um einige neue. Da diese Regelungen oft mehrere Lesarten zulassen, gibt es Unmengen an Literatur und Zeitschriften zu steuerrechtlichen Themen.
Dies alles führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man ebenfalls beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften.
Herr Krauß berät und vertritt seine Mandanten auch im Steuerstrafrecht. Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine intensive steuerjuristische Aufarbeitung im Vorfeld würde frühzeitig Chancen und Risiken offenlegen und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise anbieten. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besondern Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt.
Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, beispielsweise bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst die Beratung durch Herrn Krauß Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren" oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) sowie zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
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