Andrea Krauß

Kanzlei Krauß & Krauß

Fachgebiete/Charakteristika

Andrea Krauß wurde 1965 in Fürth geboren. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg schloss sie eine Ausbildung zur Bankkauffrau erfolgreich ab. Nach dem Universitätsstudium war sie als Rechtsreferendarin in Nürnberg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte in Januar 1995 die Zulassung zur Anwaltschaft. Frau Krauß spricht fließend Englisch und gut Französisch.

Rechtsanwältin Andrea Krauß ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Sie betreut Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Die Aufzählung der Schwerpunkte ist jedoch nicht abschließend. Bei Bedarf arbeitet sich die Juristin in jedes Rechtsgebiet ein, sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein.

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Andrea Krauß innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Rechtsanwältin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, beispielsweise durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.

Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen des Unternehmensrechts. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Rechtsanwältin Andrea Krauß zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter der Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Frau Krauß beschäftigt sich in diesem Fachbereich auch mit der Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Andrea Krauß Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Sie übernimmt dabei beispielsweise folgende Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung. Außerdem berät sie bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Spezialitäten

Einen besonderen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Andrea Krauß bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder der drohenden Kündigung. Frau Krauß prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit der Juristin. Andrea Krauß nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Mitgliedschaften:

  • Bund junger Unternehmer
  • Mittelstandsvereinigung MIT

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