Andreas Füßl
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Füßl wurde 1974 in Ichenhausen geboren. Sein Studium der Rechte absolvierte er an der Universität Augsburg. Auch die Zeit des anschließenden Referendariats verbrachte er in Augsburg, wo er Stationen beim Landgericht Augsburg, der Staatsanwaltschaft Augsburg sowie dem Landratsamt verbrachte. Am 15.01.2003 trat Herr Füßl in die Kanzlei ein, und wurde am 07.02.2003 zur Anwaltschaft zugelassen.
Dank eines einjährigen Aufenthalts in den USA korrespondiert Herr Füßl fließend in Englisch.
Rechtsanwalt Andreas Füßl betreut in der Kanzlei Steber die Referate Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, Reiserecht und Jugendstrafrecht.
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dazu einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere der Tarifverträge und der Betriebsvereinbarungen. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig.
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der “Agenda 2010” oder “Hartz IV”, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Andreas Füßl durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.
Zum Mietrecht erhalten Sie als Mieter oder Vermieter nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss und/oder Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Füßl auch beispielsweise beratend zur Seite bei:
- Gestaltung und Prüfung des Mietvertrags
- Streitigkeiten bei Mietkündigung
- Mietmangel, Minderung, Nebenkostenabrechnung
- Schönheitsreparaturen
- Räumungsklage
Das Wohnungseigentumsrecht korrespondiert häufig mit Fragen des Mietrechts und umgekehrt. Schon aufgrund dieses Sachzusammenhangs hat Herr Füßl auch dieses Rechtsgebiet in seine Beratungspraxis mit aufgenommen.
Herr Füßl berät und vertritt Hausverwaltungen und Eigentümer sowohl außergerichtlich, als auch in Verfahren vor dem Amtsgericht, Abteilung für Wohnungseigentumssachen. Auch die Teilnahme an Eigentümerversammlungen zur Sicherung der Interessen der Eigentümer, einschließlich der Wahrnehmung des entsprechenden Stimmrechts oder die Beratung der Verwaltung vor, während und nach einer Versammlung gehören zum Angebot.
Wenn eine Reise oder ein Urlaub nicht zustande kommt oder versprochene Leistungen nicht erfüllt werden, haben Sie den doppelten Ärger: Einerseits fehlt die Zeit der Erholung, andererseits laufen Sie Gefahr, Ihr Geld zu verlieren. Rechtsanwalt Andreas Füßl hilft Ihnen, wenigstens den finanziellen Schaden aufzufangen, und informiert Sie über Möglichkeiten, Ihre Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen. Zu seinen reiserechtlichen Spezialthemen gehören unter anderem: Reisemangel, Minderung, Schadensersatz, Sicherungsschein, Rücktritt vom Reisevertrag, Umbuchung und Stornierung.
Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “...wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Rechtsanwalt Füßl übernimmt die Verteidigung in Jugendstrafverfahren.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Andreas Füßl - Herrgottsruhstr. 1
86316 Friedberg
Bayern
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Spezialitäten
Rechtsanwalt Andreas Füßl ist ein Spezialist auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Bereits 2003 hat er den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreiche absolviert und ist berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Herr Füßl ist regelmäßig als Referent im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für den Betriebsrat einer Bank tätig.
Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts zählen die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierher Streitigkeiten über Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Fragen der Geltung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung im Vordergrund. Im Sinne seiner Mandanten versucht Herr Füßl, den Streit auf eine sachliche Ebene zu bringen, um ihn zu lösen.
Mitgliedschaften:
- Augsburger Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im DAV
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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