Therese Steber
Fachgebiete/Charakteristika
Therese Steber wurde 1954 in Augsburg geboren. Dem Abitur folgte zunächst eine einjährige Tätigkeit im Krankenhaus als Pflegediensthilfe. Im Anschluss daran absolvierte Frau Steber ihr Studium der Rechte an der Universität Augsburg. Die Referendarausbildung legte sie ebenso in Augsburg ab. Therese Steber, 1983 zur Anwaltschaft zugelassen, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Therese Steber kann sich gut durchsetzen und besitzt große Überzeugungskraft. Außerdem kann sich der Mandant auf die Zuverlässigkeit von Frau Steber verlassen. Die Juristin übernimmt Ihre Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Agrarrecht. Im Übrigen bearbeitet sie Ihren Forderungseinzug (Inkasso).
Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts auch Unterhaltsansprüche der nicht-ehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und jeweils angrenzende Rechtsgebiete. Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Steber stehen jedoch Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung und Scheidung von Ehepartnern ergeben. Ihre Aufgabe ist es, bereits bei der Eheschließung bestimmte Bereiche durch einen Ehevertrag zu klären. Etwa die Wahl einer bestimmten Rechtsordnung, den Ausschluss güterrechtlicher Ausgleichsansprüche oder die Herausnahme bestimmter Vermögensbestandteile, etwa Gesellschaftsanteile aus der Zugewinngemeinschaft. Die in den letzten Jahren ergangene restriktive Rechtsprechung zum Inhalt von Eheverträgen macht eine ausführliche Beratung unumgänglich, wenn das Risiko einer späteren Unwirksamkeit im Scheidungsfall ausgeschlossen werden soll.
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und anderen letztwilligen Verfügungen naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört die Testamentsvollstreckung zu diesem Tätigkeitsbereich. Rechtsanwältin Therese Steber unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Sie ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig.
Der Straßenverkehr umfasst viele Probleme. Jeder Bürger begibt sich täglich in den Straßenverkehr, den vielfältige rechtliche Parameter regeln. Dies beginnt schon damit, wer eine Straße wie nutzen darf, und geht weiter mit der Frage, was passiert, wenn man sich nicht richtig im Straßenverkehr verhält, und welche Sanktionen dann für den Fehlverhaltenden zu erwarten sind. Am meisten Probleme gibt es dann, wenn tatsächlich ein Verkehrsunfall eingetreten ist oder aber im Rahmen des Transportes im Straßenverkehr es dort zu Fehlleistungen der Transportleistung gekommen ist. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen, zum Beispiel das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Lassen Sie sich hier umfassend von Rechtsanwältin Steber beraten.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, akso die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidigerin vertritt Rechtsanwältin Therese Steber die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Frau Steber auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung.
Im Agrarrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Therese Steber ihre Mandanten zu Übertragungsvertrag, Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 HöfeO, Pachtvertrag, Baumaßnahmen und Nachbarschutz, Nutzungsänderung oder Ansprüchen auf Förderungsmittel.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Therese Steber - Herrgottsruhstr. 1
86316 Friedberg
Bayern
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- http://www.kanzlei-steber.de
Außerberufliche Engagements
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frau Steber als Mitglied des Malteser-Hilfsdienstes. Im Rahmen dessen bietet sie auch für Mitglieder Rechtsberatung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Mitgliedschaften:
- Augsburger Anwaltverein e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


