Claudia Eichner

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Eichner in Würzburg-Mainviertel wurde 2003 von Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner gegründet. Frau Rechtsanwältin Eichner hat sich auf den Bereich des Versicherungsrechts spezialisiert. Neben Mandaten aus dem Versicherungsrecht übernimmt sie jedoch auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Verkehrsunfallrecht, Mietrecht, Schuldrecht und Vertragsrecht. Frau Rechtsanwältin Eichner teilt sich die Kanzleiräume mit derzeit fünf anderen, voneinander unabhängigen Anwaltskanzleien. Bei Sachverhalten außerhalb ihrer Rechtsgebiete arbeitet sie mit den anderen Rechtsanwälten Hand in Hand. So findet ein gegenseitiger Wissensaustausch und eine kollegiale Kooperation statt, zum Wohle eines jeden Mandanten.

Die Kanzlei liegt in der Leistenstraße unterhalb der Festung Marienberg, in unmittelbarer Nähe zur Ludwigsbrücke (“Löwenbrücke”). Vom Hauptbahnhof erreichen Sie die Kanzlei mit der Straßenbahnlinie 3 oder 5 (Richtung Heidingsfeld, Haltestelle “Löwenbrücke”) oder mit der Buslinie 17 (Richtung Höchberg/Leibnizstraße, Haltestelle “Leistenstraße”). Hier halten auch die Buslinien 7, 47, 48, 49, 50, 51, 53 und 54.

Für Mandanten, die mit dem Pkw kommen, stehen direkt vor dem Gebäude kostenlose kanzleieigene Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar. Termine außerhalb dieser Zeiten können mit Frau Rechtsanwältin Eichner selbstverständlich individuell vereinbart werden. Eine rasche und flexible Beratung steht bei der Terminierung stets im Vordergrund. Für Mandanten, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen die Kanzlei nicht mehr selbst aufsuchen können, besteht außerdem die Möglichkeit, sich bei einem Hausbesuch beraten zu lassen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Claudia Eichner
Leistenstr. 12
97082 Würzburg
Bayern
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Frau Claudia Eichner wurde 1975 in Apolda geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Technischen Universität Dresden und an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Aschaffenburg. Bereits während ihres Studiums sowie während des Referendariats war sie in einer Würzburger Rechtsanwaltskanzlei tätig und konnte dort umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln.

Seit Juni 2003 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Eichner liegt auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. Der Versicherungsvertrag bildet die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will.

Hat der Mandant z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente für den Fall zu sichern, dass er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben (Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit), und kommt die Versicherung dann im Versicherungsfall den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Frau Rechtsanwältin Eichner ihren Mandanten bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Versicherern zur Seite.

Aber auch vor Abschluss einer Versicherung kann es sinnvoll sein, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, vor allen Dingen hinsichtlich der vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss zu beachtenden Anzeigepflichten und sonstigen Obliegenheiten.

Bei allen Fragen zur Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung oder Krankentagegeldversicherung finden die Mandanten in Frau Rechtsanwältin Eichner eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie vertritt ihre Mandanten auch, wenn ein berechtigter Einspruch gegen die Entscheidung einer Krankenversicherung oder Lebensversicherung eingelegt werden soll.

Frau Rechtsanwältin Eichner befasst sich auch mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, worunter die Verkehrsunfallregulierung fällt. Dies bedeutet genauer, dass sie Schadensersatzansprüche in Form der Regulierung des Unfallschadens am Pkw sowie Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Versicherern durchsetzt und geltend macht.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Unfallregulierung, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken, wird von der Juristin geregelt.

Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht der Fall ist, werden als Straftaten betrachtet. Diese Mandate vermittelt Frau Rechtsanwältin Eichner gerne an eine der Rechtsanwaltskolleginnen im Haus.

Mieter und Vermieter werden von Frau Eichner im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn — zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens — werden im Mietrecht geregelt.

Überdies bietet Frau Rechtsanwältin Eichner Rechtsberatungen im Schuldrecht an. Sie steht bei allen rechtlichen Fragen und Konsequenzen zur Verfügung, die sich bei einem gegenseitigen Vertrag einstellen können. Hier sind als Vertragsarten zum Beispiel Mietvertrag, Kaufvertrag, Reisevertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag und Dienstvertrag zu nennen. Auseinandersetzungen bei diesen Verträgen ergeben sich meist um Gewährleistungsrechte, Vertragsrücktritt, Schadensersatz, Minderung, Anfechtung et cetera. Zunächst wird Frau Rechtsanwältin Eichner eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vertragspartner anstreben. Wenn jedoch die vorgerichtlichen Bemühungen scheitern oder Ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden, steht Ihnen die Volljuristin bei einem Zivilprozess zur Seite.

Gegenstand des Vertragsrechts ist das Gestalten, Überprüfen und Abändern von Austauschverträgen, beispielsweise Mietvertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag und Bürgschaftsvertrag. Sicher muss nicht jeder Vertrag vor seinem Abschluss durch einen Juristen überprüft werden. Die meisten Standardverträge sind rechtlich nicht zu beanstanden. Häufig wird es daneben so sein, dass auf einer Vertragsseite keinerlei Verhandlungsspielraum besteht und es nur darum geht, ob ein Vertrag abgeschlossen oder nicht abgeschlossen wird. Besonders bei langfristiger Vertragsbindung, wie bei einem Mietvertrag, einem Vertrag mit großem Investitionsvolumen oder hohem Risikopotential, empfiehlt sich aber in jedem Fall eine Überprüfung, denn ob und wie eine Klausel im Vertrag umzusetzen ist, ergibt sich für gewöhnlich erst im Krisenfall, also dann, wenn im Vertragsverhältnis “Sand in das Getriebe” geraten ist. Für gewöhnlich bleibt in dem Fall für eine gütliche Einigung keine Zeit.

Nicht selten kommt es auch vor, dass sich seit Vertragsschluss die Verhältnisse einer Vertragspartei oder beider Vertragsparteien oder die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages grundlegend geändert haben. In solchen Fällen wird es häufig um eine Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung gehen, deren Modalitäten einzeln auszuhandeln oder zu erstreiten sind. Gerne unterstützt Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner Sie bei allen Ihren Vorhaben.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de