Peter Lay

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die zentral gelegene Kanzlei in der Nähe des Ludwigsplatzes wurde Anfang 2006 von dem Rechtsanwalt und ehemaligen Notar Peter Lay gegründet. Sein Beratungsangebot umfasst die Rechtsbereiche Allgemeines Zivilrecht einschließlich Familienrecht und Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht sowie spanisches Recht. Bei Bedarf führt der Rechtsanwalt die Beratung auch in Spanisch oder Englisch durch.

Sie erreichen das Büro montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ausnahmsweise sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten möglich.

Bei Anfahrt mit dem Auto nutzen Sie bitte die Parkhäuser am nahegelegenen Europaplatz, da das Bürogebäude direkt in einer Fußgängerzone ist. Es besteht außerdem eine gute Nahverkehrsanbindung durch die Straßenbahn.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Peter Lay
Kastellstr. 26
76227 Karlsruhe Durlach
Baden-Württemberg
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Peter Lay wurde 1940 in Karlsruhe geboren. Er ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Töchter. Nach dem Abschluss seines Studiums und Referendariats war er zunächst mehrere Jahre als Richter tätig, bis er seine Tätigkeit als Notar im Bezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe aufnahm. Nach mehr als zwei Jahrzehnten als Notar ging er als Notariatsdirektor in Pension und steht seit 1998 seinen Mandanten ausschließlich als Anwalt für die Rechtsberatung zur Verfügung.

Den Rechtsgebieten, die er auch als Notar bearbeitete, ist er dabei treu geblieben. So kommt dem Juristen heute insbesondere bei der Rechtsgestaltung seine umfangreiche und langjährige Erfahrung zugute.

Die Mandanten des Rechtsanwalts schätzen vor allem sein Bestreben, Konflikte und Auseinandersetzungen zunächst außergerichtlich zu lösen. Oftmals kann so ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden werden.

Zwei eng miteinander verbundene Tätigkeitsbereiche Herrn Lays sind das Familienrecht und das Erbrecht.

Zum Familienrecht zählt neben dem Kindschaftsrecht auch das Eherecht. Möchten Sie und Ihr Partner einen Ehevertrag abschließen, bereitet der Rechtsanwalt den Notartermin mit Ihnen vor und gestaltet einen Entwurf nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Ein Ehevertrag ist dabei nicht nur bei der Eheschließung möglich, sondern auch noch nach vielen Ehejahren. Gern berät Sie Herr Lay umfassend über die Vor- und Nachteile bestimmter Regelungen und begleitet Sie auf Wunsch auch zum notwendigen Notartermin.

Immer mehr Menschen leben heute jedoch ohne Trauschein zusammen. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft greifen bei einer Trennung die umfassenden gesetzlichen Regelungen einer Scheidung nicht, wenn es um die Auseinandersetzung gemeinsam geschaffener Werte geht. Sobald Sie also größere Anschaffungen planen, zum Beispiel einen Grundstückskauf oder einen Autokauf, ist es ratsam, in einem Vertrag Regelungen für den Fall einer Trennung oder den Tod eines Partners zu treffen.

Im Erbrecht berät Sie Peter Lay bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung und hilft nach einem Erbfall, einen Erbanspruch durchzusetzen. Häufig ist dazu die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft nötig. Wurde ein Pflichtteilsberechtigter durch eine Nachfolgeregelung vollständig übergangen oder benachteiligt, muss sein Pflichtteilsanspruch notfalls gerichtlich geltend gemacht werden.

Die bekannteste Möglichkeit, die eigene Rechtsnachfolge zu regeln, ist nach wie vor das Testament. Doch gerade in der Firmennachfolge, bei der in der Regel immer auch ein gesellschaftsrechtlicher Bezug gegeben ist, können andere Gestaltungsformen vorteilhafter sein. So bietet ein Erbvertrag die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten umfangreiche und bindende Regelungen für die Fortführung des Unternehmens zu treffen. Hierfür gestaltet Herr Lay nach einem ausführlichen Gespräch einen Entwurf nach Ihren individuellen Vorstellungen und klärt Sie umfassend über die Konsequenzen einzelner Regelungen auf.

Ist ein Erbfall bereits eingetreten, übernimmt der Rechtsanwalt auf Wunsch die gesamte Nachlassabwicklung und die notwendigen Gänge zu den Behörden und Gerichten und vertritt Sie im Erbscheinsverfahren.

Zahlreiche weitere Mandate des Juristen sind zu den Rechtsbereichen Gesellschaftsrecht und Handelsrecht zu zählen. Herr Lay berät sowohl Existenzgründer als auch bestehende Unternehmen bei einem geplanten Firmenzusammenschluss oder der Auflösung.

Bei der Auswahl der einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten werden etwaige Vorgaben Ihres Steuerberaters einbezogen und so die wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte einer gesellschaftsrechtlichen Entscheidung bestmöglich berücksichtigt.

Dank seiner umfassenden Beherrschung der spanischen Sprache in Wort und Schrift und seinen in mehrjähriger Zusammenarbeit mit spanischen Anwälten in Madrid, Malaga und Motril erworbenen fundierten Kenntnissen des spanischen Rechts und der dort herrschenden Rechtspraxis berät Herr Lay deutsche und spanische Mandanten bei allen Fragen, die sich aufgrund des Auslandsbezuges ergeben können. Da viele Deutsche bereits seit Jahren in Spanien leben, besteht ein großer Beratungsbedarf. Oft ist auch nicht sofort klar, ob spanisches Recht oder deutsches Recht anwendbar ist. Das ist zum Beispiel im Erbrecht der Fall, wenn Immobilien von Deutschen in Spanien oder von Spaniern in Deutschland betroffen sind. Doch auch das spanische Mietrecht oder Familienrecht weisen große Unterschiede zum deutschen Recht auf. Anders als in Deutschland werden in Spanien viele Rechtsfolgen nur durch private Verträge geregelt. Gerade beim Grundstückskauf ist daher eine vorherige umfassende Beratung sinnvoll, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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