Maria Bandick-Hols

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Der Weg zum Anwalt ist häufig von persönlichen Sorgen und Schwierigkeiten begleitet. Rechtsanwältin Maria Bandick-Hols hilft Ihnen bei der Bewältigung dieser Probleme. Im vertraulichen Gespräch wird sie mit Ihnen gemeinsam erörtern, was Ihnen am Herzen liegt. Beratung steht dabei an oberster Stelle. Frau Bandick-Hols informiert Sie zunächst ausführlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und berät gemeinsam mit Ihnen über das richtige Vorgehen. Vorsorgende Gestaltung kann in vielen Fällen die Entstehung von Konflikten verhindern. Lassen Sie sich von Frau Bandick-Hols beraten, damit es erst gar nicht zu Auseinandersetzungen kommt. Bei ihr erfahren Sie kompetente gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung. Haben sie ein Problem, das nicht in das juristische Gebiet von Maria Bandick-Hols fällt, hilft sie Ihnen, einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.

Wenn Sie und Ihre Partner einen Konflikt gerne einvernehmlich regeln möchten, sich hiermit jedoch alleine überfordert fühlen, hilft die Anwätin Ihnen im Rahmen einer Mediation. Diese neutrale Vermittlung ist häufig kostengünstiger und führt in der Regel schneller zum Ziel. Engagierte und kompetente Wahrnehmung der Interessen der Mandanten stehen klar im Vordergrund. Ständige Fort- und Weiterbildung sowie umfangreiche juristische Fachliteratur machen es Frau Bandick-Hols möglich, den damit verbundenen Qualitätsanspruch zu erfüllen.

Besprechungstermine können zu jeder Tageszeit ohne Beschränkung auf sonst übliche Kanzleizeiten vereinbart werden. Wenn Sie es wünschen, steht die Juristin auch für Besprechungen in Ihrem Hause oder einer Ihnen sonst vertrauten Umgebung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Kanzlei liegt im Ratinger Osten, in der Nähe des Waldfriedhofs.

Mit dem Auto erreichen Sie die Kanzlei am besten von der Homberger Straße aus. An der Kreuzung Homberger Straße/Hegelstraße/Dürrstraße fahren Sie in die Dürrstraße und biegen am Ende nach links in die Straße Am Hang ab. Wenn Sie dann gleich anschließend die nächste Möglichkeit wieder nach rechts fahren, sind Sie bereits am Baddenberg. Die Kanzlei ist vor der Rechtskurve im letzten Haus auf der rechten Seite. Gleich vor dem Gebäude oder auf dem gegenüberliegenden Parkplatz finden Sie genügend Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug abzustellen.

Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei über die Buslinien 759 (Haltestelle “Eisenhüttenstraße”) und 771/761 (Haltestelle “Waldfriedhof”) gut zu erreichen. Beide Buslinien fahren sowohl vom S-Bahnhof “Ratingen Ost” als auch vom Busbahnhof in der Innenstadt ab.

Kontakt

Maria Bandick-Hols
Baddenberg 8
40882 Ratingen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (2102) 870850
Telefax
+49 (2102) 870860
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.bandick-hols.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Maria Bandick-Hols absolvierte ihre juristische Ausbildung in den Jahren 1987 bis 1996. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und umfangreichen anwaltsspezifischen Weiterbildungen begann sie ihre anwaltliche Tätigkeit im Oktober 1996 zunächst als freie Mitarbeiterin für eine niederrheinische überörtliche Sozietät, in der sie nach kurzer Einarbeitungszeit ein eigenes Dezernat mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht sowie im Familienrecht und Erbrecht übernahm.

Im Juni 1998 gründete sie ihre eigene Kanzlei. Auch hier ist sie schwerpunktmäßig im Arbeits-, Familien- und Erbrecht tätig. Daneben interessiert sie sich besonders für das Sozialrecht. In den Jahren 1999 bis 2001 ließ sich Frau Bandick-Hols berufsbegleitend zur Mediatorin ausbilden. Sie spricht Englisch und Französisch.

Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.

Rechtsanwältin Bandick-Hols vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie ein kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Bandick-Hols.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Rechtsanwältin Maria Bandick-Hols begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Das Rechtsgebiet des Sozialrechts umfasst unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Anerkennung von Berufskrankheiten.

Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich der Juristin das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere Fragen zur Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft, zur Anrechnung des Nachteilsausgleichs, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa im Bereich der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.

In Sachen Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalls überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testaments, um Zuwendungen durch Schenkung und Vermächtnis und um die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht — kurz, um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalls stehen vor allem die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von Pflichtteilanspruch und Auskunftsanspruch sowie die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung im Vordergrund. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch die Erbauseinandersetzung erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und fundierte juristische Kenntnisse. Rechtsanwältin Bandick-Hols berät und unterstützt Sie hier kompetent, im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung auch in ihrer Eigenschaft als Mediatorin. Auch für die Erstellung der heute so wichtigen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung steht Ihnen Maria Bandick-Hols zur Verfügung.

Die Juristin berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich sowie der Ehevertrag und dessen Gestaltung vor, zu Beginn und während der Ehe. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Maria Bandick-Hols klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.

Maria Bandick-Hols ist ausgebildete Mediatorin. Mediation stellt eine außergerichtliche Konfliktbearbeitung dar. Dabei erarbeiten die Beteiligten eigenverantwortlich und gemeinsam eine Regelung oder eine Lösung des Konflikts. Aufgabe der Mediatorin hierbei ist, Lösungswege zu individuellen und rechtsverbindlichen Vereinbarungen aufzuzeigen. Außerdem hilft Frau Bandick-Hols den Konfliktparteien, sich auf die zu regelenden Fragen zu konzentrieren, wenn Beziehungs- und Sachfragen durcheinander geraten.

Konflikte im Weg einer Mediation zu lösen, hat viele Vorteile gegenüber langwierigen Gerichtsprozessen. Der Zeitaufwand ist deutlich geringer als bei einem Gerichtsverfahren. Die Beteiligten haben selbst die Kontrolle über das Ergebnis, sind also nicht der richterlichen Entscheidung unterworfen. Durch die selbständige und gemeinsame Erarbeitung der Problemlösung stellen sich eine größere Zufriedenheit und ein besseres Verständnis des Ergebnisses ein. Für die Beteiligten erscheint die Lösung folglich gerechter als ein streitiges Urteil.

Besonders erfolgreich ist die Mediation im Bereich Familienrecht. Bei Fragen zu Ehescheidung, Ehevertrag oder Unterhaltszahlungen lassen sich gemeinsam oft dauerhafte Lösungen erarbeiten. Im Erbrecht ist eine Mediation sinnvoll, beispielsweise bei Problemen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Auch bei Konflikten im Bereich Arbeitsrecht werden durch Mediation gute Erfolge erzielt. Hier werden oft sehr schnell einvernehmliche Lösungen gefunden.

Außerberufliche Engagements

Seit 1997 ist Maria Bandick-Hols als Dozentin für die Volkshochschule in Ratingen tätig.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV
  • Centrale für Mediation e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Familienmediation e.V. (BAFM)
  • Bundsverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA)
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de