Jens Bünning
Fachgebiete/Charakteristika
Jens Bünning wurde 1973 in Nürnberg geboren. Er studierte nach dem Abitur an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten vertretungsberechtigt und spricht verhandlungssicher Englisch.
Im Familienrecht können Sie Rechtsanwalt Bünning mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Bünning konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.
Das Individualarbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen. Herr Bünning vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Bünning berät Sie zum Beispiel zu den Themen Abmahnung, Abänderungsvertrag, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht.
Sehr häufig wird Rechtsanwalt Bünning auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen.
Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Im Gesellschaftsrecht leistet der Jurist umfassende Beratung von Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auch bei Inkassoverfahren ist Rechtsanwalt Bünning durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Herr Bünning übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für seine Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Jens Bünning von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Herr Bünning wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zehn Tagen zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt der Volljurist das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.
Rechtsanwalt Bünning berät und vertritt Sie auch in allen Angelegenheiten aus dem Handelsrecht. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrieunternehmen und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkaufsbereich, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen, französischen oder europäischen Markt zu vertreiben. Zunehmend spielt hierbei auch EU-Recht eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Kartellvorschriften. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Beteiligten. Die Vertretung Ihrer Interessen durch Rechtsanwalt Bünning erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.
Das EDV-Recht umschreibt die rechtlichen Konstellationen, die mit der elektronischen Datenverarbeitung und den damit verketten Rechtsgeschäften entstanden sind. Zunächst findet sich in diesem Bereich klassisches Recht wieder, zum Beispiel wenn sich zwei Parteien über den Abschluss eines Software-Kaufvertrages streiten. Des Weiteren wirkt sich die neue Technik aber auch bei der Vertragsentwicklung aus, da durch ihre Komplexität häufig Fehler oder einfach nur Regelungslücken bei der Vertragsgestaltung entstehen. Gerade auf diesem Gebiet ist es oftmals von entscheidender Bedeutung, eine Vertragsgestaltung zu finden, der man die genauen Leistungspflichten der Parteien entnehmen kann, da so eine gerichtliche Auseinandersetzung und die damit entstehenden Kosten häufig vermieden werden können. Hier ist Rechtsanwalt Jens Bünning für Sie der geeignete Ansprechpartner.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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