Dr. Thomas Mayinger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Dr. Thomas Mayinger ist seit Mai 1987 in Nürnberg als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Zunächst war er mit Rechtsanwalt Norbert Alois Oswald in Bürogemeinschaft verbunden, am 1. Januar 1992 wurde die wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät Rechtsanwälte Oswald & Dr. Mayinger gegründet, die bis zum 31. Januar 2006 bestand. Seit 1. Februar 2006 ist Rechtsanwalt Dr. Mayinger Einzelanwalt.

Rechtsanwalt Dr. Mayinger ist schwerpunktmäßig wirtschaftsrechtlich tätig und betreut Privatleute und Unternehmen. Zu seiner Unternehmensklientel gehören einerseits Banken und Finanzdienstleister, andererseits produzierende Unternehmen und Einzel- und Großhändler diverser Branchen, sowie Dienstleister aus den Bereichen Wirtschafts- und Steuerberatung, Personalservice, Medien- und Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsservice, Catering und Gastronomie.

Seit über 10 Jahren arbeitet Rechtsanwalt Dr. Mayinger mit der Wirtschaftsprüfer- und Steuerkanzlei Gsänger & Hechtel aus Nürnberg als Kooperationspartnern zusammen. Diese langjährige Zusammenarbeit führte zu einer Bündelung von juristischem, steuerlichem und betriebswirtschaftlichem Know-how, was wiederum dem Mandanten den Vorteil der effizienten, konfliktfreien und finanziell überschaubaren Erledigung seines Problems bietet. So wurden gemeinsam verschiedene Umstrukturierung und Umwandlungen von Unternehmen und Konzernen, Gründungen diverser Gesellschaften, Einführung und Auflösung von Holdingstrukturen, Verkäufe und Übergabe von Unternehmen durchgeführt.

Weiter ist Rechtsanwalt Dr. Mayinger für verschiedene Steuerberater tätig, die ihn maßgeblich an den Schnittstellen zwischen Recht und Steuerberatung hinzuziehen, bspw. in Steuerhaftungs- und Steuerhinterziehungsfällen, bei der Gründungs- oder Umwandlungsberatung, bei der Rechtsnachfolge oder in finanzgerichtlichen Verfahren.

Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind von montags bis donnerstags durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 16.30 Uhr. Flexibilität und Engagement ermöglichen es, Termine auch außerhalb der regulären Zeiten zu vereinbaren. Sie können auch in den Räumlichkeiten der Mandanten oder vor Ort stattfinden.

Die Kanzlei ist verkehrsgünstig im Norden von Nürnberg gelegen und auch für ortsfremde Mandanten leicht zu erreichen. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist exzellent: mit den Straßenbahnlinien 4 und 9, Haltestelle Bucherstr./Nordring (Schöller) oder mit den Buslinien 35 (Bucherstr./Nordring) und 45 (Nordring/Röthensteig).

Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können öffentliche Parkplätze vor der Kanzlei nutzen.

Kontakt

Dr. Thomas Mayinger
Kleinreuther Weg 88
90408 Nürnberg
Bayern
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (911) 927091-20
Telefax
+49 (911) 927091-23
E-Mail
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Homepage
http://www.mayinger.eu

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Mayinger studierte acht Semester Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen und bestand dann das erste Staatsexamen mit Prädikat. Es schloss sich danach der juristische Vorbereitungsdienst in Nürnberg an, der mit dem ebenfalls mit Prädikat bestandenen zweiten Staatsexamen endete. Parallel dazu absolvierte er ein Promotionsstudium an der Universität Münster und schloss dieses mit einer Dissertation zum Thema “Restrisiko bei Versuchsanlagen und Prototypen im Kernenergierecht” ab. Die Promotionsschrift ist unter der ISBN Nummer 3826559501 erhältlich.

Rechtsanwalt Mayinger ist am Amtsgericht Nürnberg, am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Oberlandesgericht Nürnberg zugelassen und damit berechtigt, an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Im Bankrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Mayinger Banken wie auch Bankkunden. Die Tätigkeit umfasst alle Bereiche dieses Rechtsgebietes, insbesondere aber die Fragen nach  Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bank- und Wertpapiergeschäften. Sie ist entsprechend vielschichtig. Im Bereich der Wertpapier- und sonstigen Kapitalanlagen geht es meist um den Schadenersatzanspruch beim Erwerb von Wertpapieren, Optionsscheinen oder anderen Kapitalanlagen, die Prüfung der Einhaltung der Informationspflicht und Aufklärungspflicht der Bank oder Fälle mangelnder Risikoinformation seitens des Finanzdienstleisters. In der Vergangenheit lagen im Bereich der Wertpapieranlagen und sonstigen Kapitalanlagen einschließlich des Grauen Marktes die Arbeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Mayinger erstens bei der Frage der korrekten Abwicklung von Wertpapiergeschäften in allen denkbaren Facetten, zweitens beim Kapitalanlegerschutz bei der Information, Werbung, Aufklärung und Beratung über Wertpapiere aller Art wie Aktien, Investment- und Immobilienfonds und bei sonstigen Kapitalanlageangeboten wie Gesellschaftsbeteiligungen, stillen Beteiligungen, geschlossenen Fonds, Sonderfonds und Sonderbeteiligungen wie Partizipationen an Antiquitäten, Kunstwerken, ideelen Rechten wie Filmen und Büchern. Im Bereich der klassischen Bankgeschäfte liegt der Tätigkeitsschwerpunkt bei Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung von Bankkrediten, der Verwertung von Sicherheiten und der Inanspruchnahme von Drittsicherheiten, meist Bürgschaften oder Grundschulden.  Daneben treten hier oft auch Fragen nach Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen, korrekter Vergütung und Gebührenerhebung oder der generellen Ablehnung der Eröffnung des Bankkontos auf. Die Tätigkeit im Bankrecht, wie im Kapitalanlagenrecht erfordert eine hohe Fortbildungsbereitschaft und eine ständige Beobachtung der Tendenzen innerhalb der höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil beide Rechtsgebiete dem steten Wechsel der Anschauungen unterliegen und zudem stark europarechtlich geprägt sind. Rechtsanwalt Dr. Mayinger bildet sich jedes Jahr über 50 Stunden fort und verfolgt laufend sowohl die Richtlinieninitiativen auf Europäischer Ebene wie die Gesetzesinitiativen auf Deutscher Ebene und die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, des Bundesgerichtshofes und es Europäischen Gerichtshofes. Aktuell beschäftigt er sich maßgeblich mit der Beobachtung der 2007 europaweit in Kraft tretenden und dann auch in Deutschland umzusetzenden zweiten Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ( MiFID ), die insbesondere dem Verbraucher wiederum ein mehr an Rechten und eine Verbesserung seines Rechtsschutzes vermitteln soll.

Das Bankaufsichtsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Mayinger in allen Facetten vertraut. Er vertritt Finanzdienstleister im Zulassungs- oder Befreiungsverfahren, aber auch im Widerrufs- und Abwicklungsverfahren. Er  leistet Unterstützung bei Problemen von Banken oder Wertpapierdienstleistern mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), der externen oder internen Revision, insbesondere bei Fragestellung zum Eigenkapital, den Monatsausweisen, der Bewertung von Krediten und Kreditsicherheiten. Weiter werden börsennotierte Unternehmen oder deren Gesellschafter und Angehörige zu Fragen der Anzeige- und Meldepflichten beraten. Rechtsanwalt Dr. Mayinger hält überdies Vorträge zu speziellen Fragen und zur zukünftigen Entwicklung des Bankaufsichtsrechts und steht bei Symposien und in Diskussionsrunden als Rechtsexperte zur Verfügung. Seine Zuhörerschaft setzt sich dabei primär aus Mitarbeitern von Banken und in- und ausländischen Finanzdienstleistern zusammen.

Außerdem ist Rechtsanwalt Dr. Mayinger im Börsenrecht aktiv. Er berät Unternehmen und Finanzdienstleister bei allen Fragen der Zulassung an Börsen, der Börsenordnungen, bei Konflikten mit den Börsen oder deren Handels- und Überwachungsstellen oder in Mistradefällen. Dem Verbraucher kommen die Kenntnisse von Rechtsanwalt Dr. Mayinger im Börsenrecht in Kapitalanlagefällen insofern zu Gute als dieser bspw. bei Rückabwicklung seines Geschäftes infolge eines Mistrades oder einer sonstigen Handelsbarriere raten kann, ob der Verbraucher sich mit Erfolg gegen seine Bank oder Dritte gegen die Rückabwicklung zur Wehr setzen oder Schadenersatz fordern kann.

Im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht berät Rechtsanwalt Dr. Mayinger in allen Bereichen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Dies beinhaltet unter anderem Fragen zur Haftung von Gesellschaftern, zur Gründung, Umwandlung und Abwicklung von Unternehmen, zur Durchführung von Gesellschafter und Aktionärsversammlungen, zu allen Fragen der Handels- und Steuerbilanz  von Unternehmen und Kaufleuten, zum Handelsvertreterrecht, zu Handelsgeschäften, zur Einrichtung effektiver offener Postenverwaltung und deren Inkasso und natürlich auch die Geltendmachung und Durchsetzung, also das Inkasso von Forderungen mit Hilfe moderner EDV und fachlich geschultem Personal.

Auch im Wirtschafsstrafrecht bietet Rechtsanwalt Dr. Mayinger eine umfassende und effektive Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Abgabenstrafrechts. Auch als “Normalbürger” können Sie in diesem Bereich schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung, ein bei Ebay ersteigerter und verwendeter Beleg oder die eine Stange Zigarette zu viel zu unerwartetem Kontakt mit Polizei, Zoll-, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren, sofort eisern zu schweigen und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Die bisherigen Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht beinhalteten Strafvorwürfe wie Steuer- und Abgabenhinterziehung, Untreue, Unterschlagung, Veruntreuen von Arbeitsentgelten, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Betrug, Korruption, Angestelltenbestechung und diverse Straftaten im Bereich Bankrecht und Wertpapierhandel, insbesondere Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die Insiderrichtlinien, aber auch die oft mit empfindlichen Bußgeldern geahndete Ordnungswidrigkeiten insbesondere aus dem steuerlichen und gewerberechtlichen Bereich.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Mayinger zeichnet sich durch ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz aus, da der Fokus seiner Tätigkeit klar auf seinen Schwerpunkten und mit diesen verwandten Rechtsgebieten liegt. Natürlich kann auch Rat in anderen Gebieten erteilt und das Mandat voll bearbeitet werden. Wenn die Fälle dann jedoch schwierig oder sehr speziell gelagert sind, schaltet Rechtsanwalt Dr. Mayinger spezialisierte Kollegen mit ein oder übergibt die Mandate an diese.  Mandate, die voll aus den schwerpunktmäßigen Arbeitsgebiete fallen und mit klassischen, landläufig jedem Rechtsanwalt zugewiesenen Kenntnissen nicht mehr zu bewältigen sind, wie beispielsweise große Bereiche des öffentlichen Rechts, des Sozialrechts, des Medizinrechte oder des Transportrecht werden an andere Rechtsexperten übertragen, mit denen oft schon eine jahrelange Zusammenarbeit besteht und die ihn und auch seine Mandanten bezüglich ihrer Kompetenz überzeugen.

Eine maßgeschneiderte Beratung ist für Rechtsanwalt Dr. Mayinger die Basis seines juristischen Arbeiten. Er steht für eine effiziente Arbeitsweise und eine zügige Bearbeitung der Mandate. Flexibilität und kurzfristiges Reagieren auf individuelle Situationen zeichnen nicht nur ihn, sondern sein komplettes Team aus.

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt für Verbraucher grundsätzlich nach den Regeln und der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), für Unternehmer meist nach zeitlichem Aufwand gegen Stundenhonorar, soweit das nach dem RVG zulässig ist. Die außergerichtliche Beratung erfolgt ab dem 01.07.2006 zu dem im Einzelfall vereinbarten Honorar.
 
Rechtsanwalt Dr. Mayinger wünscht sich den Mandanten,
der erstens auch selbst bereit ist, für sein Recht etwas zu leisten, indem er den Rechtsanwalt mit Informationen und Unterlagen tatkräftig unterstützt,
der zweitens die Leistung des Rechtsanwalts anerkennt, indem er die geschuldete Vergütung bezahlt oder sich von Anfang an über seine Leistungsfähigkeit so erklärt, dass ihm der auch für den Rechtsanwalt durchaus gangbare Weg der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gewiesen werden kann,
der drittens den von ihm gewünschten oder eingeforderten Rat auch erst einmal annimmt, ohne die Nachteile des Rechtssystems oder seiner Beweisregeln in die Person des Rechtsanwalts zu projezieren.
Zum letzten Punkt sollte jeder Mandant berücksichtigen, dass gerade ein Anwalt weiß, wie bitter Beweislastentscheidungen sind, also das Verlieren des Prozesses, weil das Gericht den Sachverhalt nicht mehr feststellen kann, weil es keine Beweismittel gibt oder diese einander widersprechen, weshalb der Rat, einen Prozess aus Gründen der Beweislast nicht zu beginnen, aus der Nachschau oft ein hervorragender war.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de