Ulrich Bias
Kurzprofil
Seit 1990 ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias in Ansbach als Rechtsanwalt tätig.
Die Kanzlei liegt im Zentrum der Stadt Ansbach an der Promenade, unmittelbar gegenüber dem Landgericht. Die Kanzlei selbst befindet sich im 2. Stock und ist bequem über einen Aufzug zu erreichen. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe bestehen sowohl in der Promenade, als auch am Karlsplatz. Im Übrigen bieten sich als weitere Parkmöglichkeiten das Parkhaus “ Am Mühlbach“, sowie der „Rezatparkplatz“ an. Dies insbesondere, wenn man die Zugangsmöglichkeit zur Kanzlei über die Neustadt nutzen möchte.
Die Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Beratungstermine sind nach Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Herr Rechtsanwalt Bias betreut die rechtlichen Interessen sowohl von Privatleuten, als auch Gewerbetreibenden. Er ist zugelassen am Landgericht / Amtsgericht Ansbach sowie am Oberlandesgericht Nürnberg. Herr Rechtsanwalt Bias ist im Übrigen vertretungsberechtigt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias, geb. 1957, studierte an den Universitäten in Würzburg und Erlangen Rechtswissenschaften. Seinen Dienst als Rechtsreferendar leistete er beim Landgericht, sowie der Staatsanwaltschaft in Ansbach.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Ulrich Bias - Promenade 7
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland
- Telefon
- 09 81 - 1 70 98 + 1 70 99
- Telefax
- 09 81 - 33 26

- Homepage
- http://RA-Bias.adac-vertragsanwalt.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias ist seit 1990 überwiegend auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätig. Er gehört bereits seit 1990 der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an. Im Übrigen ist Herr Rechtsanwalt Bias seit 1996 Vertragsanwalt des ADAC.
Rechtsanwalt Ulrich Bias ist seit 2005 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Bias über die Bereiche: Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Es können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Insbesondere im Hinblick auf die Mietwagen bestehen derzeit erhebliche Probleme mit den Versicherungen. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auch einen Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder: Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutacherkosten oder Abschleppkosten.
Beim Autokauf stehen im Vordergrund die Mängelbeseitigung, die Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Bei der Autoreparatur geht es schwerpunktmäßig um die Nachbesserung / Mängelbeseitigung, die Minderung sowie den Schadensersatz.
Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias möglichst frühzeitig zu befragen und zu beauftragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vorne herein zu begrenzen.
Zum allgemeinen Verkehrsrecht gehören aber auch die Bereiche betreffend den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Im Verkehrsstrafrecht stehen die Trunkenheit im Verkehr, die Straßenverkehrsgefährdung, die Nötigung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (kurz: Unfallflucht ), das Fahren ohne Fahrerlaubnis aber auch die fahrlässige Körperverletzung, sowie die fahrlässige Tötung im Vordergrund. Auch hier ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias, dies auf Grund seiner beruflichen Schwerpunkte, der richtige Ansprechpartner.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es in der Regel um einen belastenden Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes. Die Hauptschwerpunkte liegen hier bei Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit, Abstandsverletzung, Rotlichtverstoß, Überholen im Überholverbot, Nichteinhalten der Lenkzeiten, aber auch wegen festgestellter Überladung. Aufgrund der Verkehrsverstöße wird üblicherweise eine Geldbuße auferlegt und häufig auch ein Fahrverbot angeordnet. Bußgeldbescheide führen in der Regel zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister, dies verbunden mit Punkten.
Die Vertretung der Interessen durch Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias erfolgt sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


