Stefan Blum
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Blum, Jahrgang 1963, ist seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt. Er studierte Jura an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. In Stuttgart absolvierte er sein Referendariat. Herr Blum ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Stefan Blum berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte ebenso wie selbständige Unternehmer und Kaufleute. Gerne besucht er die Mandanten der Arbeitgeberseite vor Ort, um sich ein realistisches Bild von der Situation und dem Betrieb machen zu können.
Bei Rechtsanwalt Blum finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Blum.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsrecht und die Gestaltung betrieblicher Regelungen (von Arbeitszeit über EDV bis zu Zielvereinbarungen) und die Beratung von Betriebsrat und Gesamtsbetriebsrat bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Betrieben (Betriebsänderung, Outsourcing, Massenentlassung et cetera) sowie bei der Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung (zu Arbeitszeit, Gestaltung von Arbeitsplätzen, beruflicher Fortbildung, Einsatz neuer Technik, Beschäftigungssicherung und vielem mehr). Sein besonderes Verhandlungsgeschick und seine langjährige Erfahrung in Konfliktlösungen werden von seinen Mandanten überaus geschätzt.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Herangehensweise — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Blum beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Rechtsanwalt Blum berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Mietrechts. Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages?
Für den Vermieter ist es zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat der Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Was ist wichtig im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf? Wichtig ist für den Vermieter auch, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann. Gerne unterstützt Sie Rechtsanwalt Blum bei der Beantwortung all dieser Fragen.
Gegenstand des Vertragsrechts ist das Gestalten, Überprüfen und Abändern von Austauschverträgen, beispielsweise Mietvertrag, Kaufvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag und Bürgschaftsvertrag. Sicher muss nicht jeder Vertrag vor seinem Abschluss durch einen Juristen überprüft werden. Die meisten Standardverträge sind rechtlich nicht zu beanstanden. Häufig wird es daneben so sein, dass auf einer Vertragsseite keinerlei Verhandlungsspielraum besteht und es nur darum geht, ob ein Vertrag abgeschlossen oder nicht abgeschlossen wird. Besonders bei langfristiger Vertragsbindung — wie einem Mietvertrag, einem Vertrag mit großem Investitionsvolumen oder hohem Risikopotential — empfiehlt sich aber in jedem Fall eine Überprüfung, denn ob und wie eine Klausel im Vertrag umzusetzen ist, ergibt sich für gewöhnlich erst im Krisenfall, also dann, wenn im Vertragsverhältnis “Sand in das Getriebe” geraten ist. Für gewöhnlich bleibt in dem Fall für eine gütliche Einigung keine Zeit. Nicht selten kommt es auch vor, dass sich seit Vertragsschluss die Verhältnisse einer Vertragspartei oder beider Vertragsparteien oder die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages grundlegend geändert haben. In solchen Fällen wird es häufig um eine Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung gehen, deren Modalitäten einzeln auszuhandeln oder zu erstreiten sind.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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