Richard Freitag

Kanzlei Freitag & Blum

Fachgebiete/Charakteristika

Richard Freitag wurde 1967 in Nürnberg geboren. Nach seinem Studium der Rechte an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar ebenfalls am Landgericht Nürnberg. Herr Freitag wurde 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Freitag die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter. Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Freitag zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht. Der Versicherungsvertrag bildet die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer. Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts, zum Beispiel Anzeigepflicht oder Obliegenheit.

Das Arzthaftungsrecht befasst sich hauptsächlich mit Konsequenzen, die ein ärztlicher Behandlungsfehler auslöst. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn der zuständige Arzt seine Aufklärungspflicht und Hinweispflicht verletzt hat. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Opfer einer Falschbehandlung oder einer Fehldiagnose wurden, unterstützt Sie Rechtsanwalt Freitag bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die Arbeit von Rechtsanwalt Richard Freitag war von Beginn an zivilrechtlich orientiert. Das Patientenrecht ist Teilgebiet des Arzthaftungsrechts, welches wiederum ein Teilgebiet des Medizinrechts ist. Als Patientenanwalt hat sich Rechtsanwalt Freitag innerhalb des Medizinrechts auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten und Krankenhäusern nach fehlerhafter Behandlung.

Rechtsanwalt Freitag berät und vertritt seine Mandanten im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Richard Freitag hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de