Jana Richter
Fachgebiete/Charakteristika
Jana Richter wurde 1974 in Leipzig geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Universität Leipzig leistete sie ihren Dienst als Rechtsreferendarin in Chemnitz. Frau Richter wurde 2000 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Jana Richter spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Jana Richter vertritt und berät Sie im Verkehrszivilrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Versicherungsrecht.
Jana Richter ist seit Juni 2006 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwältin Jana Richter hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.
Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Jana Richter hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Rechtsanwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).
Ein großer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Richter liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Jana Richter hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Jana Richter berät und vertritt ihre Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst sie sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe, und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwältin Richter hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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