Olaf Punar

Kanzlei Punar

Fachgebiete/Charakteristika

Olaf Punar, 1963 in Regis-Breitingen geboren, absolvierte sein Studium der Rechte an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1998 war er sechs Jahre lang als Staatsanwalt in Leipzig und Grimma tätig. Der Jurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Olaf Punar verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Olaf Punar ist sehr bodenständig, was es ihm erleichtert, Kontakt zu seinen Mandanten aufzunehmen und deren Probleme zu verstehen. Der Jurist übernimmt Ihre Mandate aus dem Strafrecht, Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht. Durch seine Zeit als Staatsanwalt verfügt er über viel Erfahrung in diesen Rechtsgebieten und über Kontakte zu Gericht und Staatsanwaltschaft.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, etwa Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Olaf Punar die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden von Herrn Punar auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes — “... wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” — ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Rechtsanwalt Punar kompetent beraten und betreut.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Olaf Punar
Prager Str. 34
04317 Leipzig Süd
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (341) 9939777
Telefax
+49 (341) 23102931
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzleipunar.de